Hattingen – Am heutigen Montag (25. November 2024) begann die erste Hauptverhandlung im Amtsgericht anders als gewöhnlich – der Angeklagte war erst gar nicht erschienen. Dieser steht laut Gericht unter umfassender gesetzlicher Betreuung, wohnt aber alleine.
Warum auch die gesetzliche Betreuerin nicht erschienen war, blieb ungeklärt. Was allerdings dann die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, der Strafrichter und der Verteidiger des Angeklagten von den Eltern des Angeklagten zu hören bekamen, ließ aufhorchen und stimmte nachdenklich.
Wer schützt die Allgemeinheit?
„Mein Sohn ist so gefährlich für die Allgemeinheit und wir als Eltern haben Angstzustände“, sagte die verzweifelt wirkende Mutter des Angeklagten aus. „Wir haben unser Haus wie eine Festung verbarrikadiert, unser Sohn tritt vor die Türen, rastet aus und hat dabei Schaum vor dem Mund“, ergänzte die Mutter mit dem Hinweis – 2da muss etwas geschehen, ich habe auch Angst um die anderen Menschen.“
„In dem Haus, in dem er in Hattingen wohnt, haben alle Bewohner Angst und trauen sich als Angst vor Rache nicht etwas zu unternehmen“, so die Eltern.
Eine als Zeugin geladene 57-jährige Hattingerin schilderte dann unserem Gerichtsreporter, was ihr auf der Ruhrbrücke passierte. „Ich fuhr auf dem Rad über die Ruhrbrücke, als mich der Angeklagte unvermittelt anspuckte. Als ich anhielt, schlug mich dieser direkt zwei Mal. Ich hatte panische Angst alleine auf der Ruhrbrücke, als mir der Angeklagte dann noch sagte, er sei ein Kämpfer.“
Für diese Tathandlung, die die Gerichtsparteien als vorsätzliche Körperverletzung bewerteten, wurde dann in Abwesenheit des Angeklagten gegen diesen ein Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro, insgesamt 1.200 Euro, verhängt.
Der Strafrichter empfahl dann den Eltern, unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes, entsprechende Anträge beim Familiengericht zu stellen, damit ihrem Sohn geholfen – bzw. dieser behandelt würde.