Ennepe-Ruhr-Kreis/ Hagen- Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) begrüßt, dass seit dem 21. Oktober Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden können. „Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft zeitlich an die ersten beiden Hilfsprogramme an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von der Corona-Krise besonders stark betroffen sind, mit direkten Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Die Antragsstellung erfolgt weiterhin über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt“, erklärt Dr. Fabian Schleithoff, SIHK-Fachbereichsleiter Wirtschaftsförderung.
Ein Ende der wirtschaftlichen Krise in der Corona-Pandemie ist für die Mehrheit der Unternehmen im Märkischen Südwestfalen auch in den nächsten zwölf Monaten nicht in Sicht. „Es ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, dass die Überbrückungshilfe bis zum Jahresende verlängert, vereinfacht und ausgeweitet wurde. Die Grenzen bei den Umsatzrückgängen von bisher 60 Prozent wurden weiter abgesenkt. Auf unserer Homepage bieten wir einen Selbst-Check für Unternehmen an. So kann ganz einfach und unverbindlich geprüft werden, ob die Antragsvoraussetzungen für die neue Überbrückungshilfe vorliegen“, so Dr. Fabian Schleithoff.
Die SIHK informiert auf ihrer Homepage tagesaktuell über finanzielle Hilfen sowie aktuelle Bestimmungen und steht mit ihrer Krisen-Hotline unter 02331 390-333 für Fragen zur Verfügung.