TRAUERHALLEN BLEIBEN GESCHLOSSEN

In der Trauerhalle. Die Abschiedszeremonie ist wichtig für die Angehörigen (Foto: Vosskühler)

Hattingen- Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus einzugrenzen, führt die Stadtverwaltung neue Regeln für Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen ein und schließt vorerst die Trauerhallen. So sollen die anwesenden Personen bei Beisetzungen vor einer möglichen Ansteckungsgefahr geschützt werden.

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Entsprechend den Vorgaben der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 des Landes NRW sind Erdbestattungen, Urnenbeisetzung und Totengebete im engsten Familienkreis zulässig, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.

In Hattingen darf deshalb ab sofort nur noch ein sehr begrenzter Personenkreis an Beisetzungen teilnehmen. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
– Bestattungsunternehmer/in mit Trägern
– Friedhofspersonal
– Redner/in
– Organist/in
– maximal fünf Angehörige der verstorbenen Person.

Mehr als fünf Angehörige können nur teilnehmen, wenn sie Verwandte ersten Grades des Verstorbenen sind. Das trifft zu bei Eltern, Ehe- oder Lebenspartnern und Kindern. In solchen Ausnahmefällen können maximal zehn Angehörige an der Beisetzung teilnehmen.

Außerdem legen die Bestatter Listen aus, in die sich die Angehörigen eintragen müssen. So werden die Kontaktdaten der Personen sichergestellt, die an einer Bestattung teilnehmen.

Diese Regelungen gelten ab sofort und bis auf Weiteres.