142 BÜRGER BEKOMMEN 2019 FISCHEREILIZENZ

Dieser junge Mann ist noch nicht alt genug für einen Fischereischein. In Deutschland bekommt man ihn erst ab 14 Jahren (Archivfoto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Naturverbundenheit, Erholung und Entspannung am Gewässer in Kombination mit der Möglichkeit, einen leckeren Fisch auf dem Teller zu haben – es gibt gute Gründe, eine Angel auszuwerfen. Wer dies machen möchte, muss vorher allerdings die Fischerprüfung bestanden haben. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wird diese von der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung organisiert. 2019 stellten sich im Frühjahr und Herbst insgesamt 158 Bürger den Aufgaben und Anforderungen, 142 erfolgreich. Zum Vergleich: 2018 hatten bestanden 135 von 147 Teilnehmern bestanden.

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Die Prüfung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Mindestalter für die Teilnahme ist 13 Jahre. Im schriftlichen Teil müssen die Prüflinge jeweils zehn Fragen aus sechs Prüfungsgebieten beantworten. Hierzu zählen beispielsweise allgemeine Fischkunde, Natur- und Tierschutz sowie Gesetzeskunde. Im praktischen Teil gilt es, die Angelgeräte waidgerecht zusammenzustellen, nachzuweisen sind ausreichende Kenntnisse über die heimischen Fische, Neunaugen und Krebse.

Untere Fischereibehörde

In Nordrhein-Westfalen ist die Fischereiverwaltung dreistufig aufgebaut. Oberste Fischereibehörde ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Dort liegt die Fachaufsicht über die oberen und unteren Fischereibehörden und dort werden die Grundsätze der Fischereipolitik bestimmt. Als obere Fischereibehörde fungiert die Bezirksregierung. Sie wacht über die Beachtung des Landesfischereigesetzes.

Wie andere Kreise ist auch der Ennepe-Ruhr-Kreis Untere Fischereibehörde. Neben der Organisation der Fischerprüfung setzen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung die im Landesfischereigesetz geregelten Hegepflicht der Gewässer und die zweckmäßige Gestaltung von Fischereibezirken durch. Sie legen die Bedingungen zur Fischereipacht fest und haben die Aufsicht über die Fischereigenossenschaften.

Im Ennepe-Ruhr-Kreis ist die Untere Fischereibehörde im Schwelmer Kreishaus zu finden. Erreichbar ist sie unter Tel.: 02336/93 2428, Informationen gibt es ebenfalls auf der Internetseite der Kreisverwaltung.