STREIT UM EINE FRAU – DACHDECKER TRENNTEN DIE STREITHÄHNE

Freispruch im Amtsgericht (Foto/Collage: Höffken)

Hattingen – Ein 26-jähriger wurde aus der Arrestzelle des Amtsgerichtes in den Gerichtssaal geführt und kam nach der Verhandlung auch wieder zurück in die JVA – obwohl er freigesprochen wurde.

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Aber von vorn: Der Angeklagte soll während einer Auseinandersetzung Ende August 2021 einem anderen Mann aus Hattingen mit der Faust ins Gesicht geschlagen und diesen dabei verletzt haben. So lauteten die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft, die sich jedoch am Ende der Beweisaufnahme nicht bestätigten.

Hintergrund waren Beziehungsstreitigkeiten der beiden Männer im Zusammenhang mit einer jungen Hattingerin, bei denen es auch um finanzielle Angelegenheiten ging. Wir mussten schon häufiger zu der jungen Hattingerin, sagte dazu eine Polizeibeamtin als Zeugin aus.

Und dann kamen die Dachdecker

Interessant war die Schilderung eines am Nachbarhaus arbeitenden Dachdeckers, der das Geschehen miterlebt hatte. „Der Angeklagte saß laut pöbelnd auf der Treppenstufe des Hauses, dann kam sein Kontrahent aus dem Haus und es hat sofort gerappelt und beide prügelten aufeinander ein“, so der Zeuge.

Dieser nahm sofort seinen Sohn mit von der Baustelle zu den sich prügelnden Männern und es gelang den beiden Handwerkern „eindrucksvoll“ in kürzester Zeit, den Streit zu beenden, indem sie die beiden Kontrahenten voneinander trennten, zu Boden brachten und sich auf diese setzten bis die Polizei eintraf. „Als wir kamen, war schon alles vorbei und die Beteiligten waren ruhig“, sagte eine Polizeibeamtin als Zeugin aus und ergänzte, „nur der Angeklagte wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht“.

Der angeblich vom Angeklagten Geschlagene konnte sich nach dem wirksamen Eingreifen der beiden Dachdecker aufgrund eines Blackouts an nichts mehr erinnern.

Die im Polizeibericht geschilderten Verletzungen des Geschädigten stellten sich dann auch noch als Verletzungen des Angeklagten bei der Prügelei heraus, sodass am Ende der Beweisaufnahme nicht mehr festzustellen war, wer zuerst auf wen eingeschlagen hatte.

Strafverteidiger Rechtsanwalt Salewski beantragte dann nach dem Plädoyer der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, seinen Mandanten aus tatsächlichen Gründen von den Anklagevorwürfen freizusprechen. Dem schloss sich Richter Kimmeskamp an, sodass danach der Angeklagte seine frühere Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA noch bis Ende Mai 2022 weiter „absitzen“ kann.

Erklärung: Ersatzfreiheitsstrafe

Wer eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, muss als Ersatz eine Freiheitsstrafe antreten, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, deren Höhe vom Einkommen des/der Verurteilten abhängt.