SPD LÄDT EIN – VERANSTALTUNG ZUR GRUNDSTEUER-REFORM

Grundsteuer 2025 in Sprockhövel: (Foto/Collage: Höffken)

Sprockhövel – Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Ende 2019 verabschiedeten Bundesmodell hat der Bundesgesetzgeber die gesetzliche Neuregelung geschaffen.

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Die Sprockhöveler SPD-Ratsfraktion lädt jetzt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung ein, in der René Sobisch, Betriebsprüfer und Steuerreferent, Erklärungen zu den Details der Neuregelungen geben will.

Das Gebäude der Grundschule Börgersbruch. (Foto: Höffken)

In der Veranstaltung am Mittwoch, 04. Dezember 2024 um 18 Uhr im Forum der Grundschule Börgersbruch will der Referent Erklärungen zu den Begriffen „differenzierte Hebesätze und einheitliche Hebesätze geben sowie den aktuellen Stand der Grundsteuerreform erläutern.

Zum 31. Dezember 2024 treten die bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer außer Kraft. Neben einheitlichen Hebesätzen hat das Land NRW auch die Möglichkeit beschlossen, differenzierte Hebesätze zu erheben. Dabei gibt es für Wohngebäude und Gewerbeimmobilien einen unterschiedlichen Hebesatz.

In der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2024 wird die Verwaltung auf ein Schreiben der SIHK-Südwestfalen verweisen, in dem der Stadtverwaltung empfohlen wird, auf die Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze bei der Grundsteuer B zu verzichten und eine einheitliche Besteuerung von Wohn- und Nichtwohngrundstücken vorzunehmen.

Eine Änderung bzw. Erhöhung des Grundsteuermessbetrages der Grundsteuer B würde jeden Mieter bzw. Eigentümer betreffen.

In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell wie in der Mehrzahl der Bundesländer. Damit die Finanzämter die neuen Berechnungsgrundlagen ermitteln konnten, mussten Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland eine Feststellungserklärung abgeben. Diese war in Nordrhein-Westfalen beispielsweise über ELSTER bis zum 31. Januar 2023 abzugeben.

Ziel ist Aufkommensneutralität

Grundsätzlich verfolgt die Grundsteuer-Reform das Ziel, insgesamt keine höheren Einnahmen für den Staat zu generieren, das heißt, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer konstant zu halten und folglich Aufkommensneutralität zu erreichen.

Sie kann jedoch für einzelne Eigentümer zu Mehrbelastungen oder Entlastungen führen, je nachdem, wie sich der Wert des Grundstücks durch die neuen Berechnungsgrundlagen verändert. Der Grad der Auswirkungen hängt von dem durch das zuständige Finanzamt auf Basis der rechtlichen Vorgaben ermittelten Grundsteuerwert ab.

Erhöhung der Grundsteuer B ?

In der Sitzung des Stadtrates vom 10. Oktober 2024 hatte Bürgermeisterin Sabine Noll (CDU) den städtischen Doppelhaushaltes 2025/2026 vorgestellt und gleichzeitig angekündigt, der Politik vorzuschlagen, weiterhin keine Steuerhebesätze zu erhöhen, auch nicht bei der Grundsteuer B und darüber hinaus von differenzierten Hebesätzen für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer einerseits sowie Unternehmen andererseits abzusehen.

Damit den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu den teils komplexen Steuerthemen erleichtert wird, lädt die SPD-Ratsfraktion jetzt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu ihrer kostenfreien Veranstaltung am Mittwoch, 04. Dezember 2024 um 18 Uhr in das Forum der Grundschule Börgersbruch ein. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Natürlich können auch Fragen gestellt werden, so die SPD-Fraktion in ihrer Pressemitteilung.

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