OSTERFEUER NUR MIT GENEHMIGUNG

Oster-/ Brauchtumsfeuer müssen öffentlich zugänglich sein (Foto: Höffken)

Hattingen– Brauchtumsfeuer können im Frühjahr 2023 wieder stattfinden. Dabei müssen einige Voraussetzungen beachtet werden: Bei den Osterfeuern muss es sich um gewachsene traditionelle Veranstaltungen handeln, die von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Außerdem dürfen die Osterfeuer nur an Karsamstag und Ostersonntag zwischen 18 und 24 Uhr abgebrannt werden. Alle Brauchtumsfeuer müssen vorab bei der Stadt angemeldet und genehmigt werden. 

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Anmeldung bis Mitte März

Die Anmeldung muss bis Freitag, 17. März 2023 schriftlich unter Verwendung des Formulars „Antrag auf Genehmigung eines Brauchtums-/Osterfeuers“ bei der Stadt eingegangen sein. Der Anzeige sollte möglichst ein Lageplan beigefügt sein, in dem der Abbrennplatz farblich eingezeichnet ist. Vereine müssen zusätzlich einen Auszug aus dem Vereinsregister beifügen.

Hier steht der Antrag und das Merkblatt zum Brauchtumsfeuer als Download PDF bereit.