Hattingen – Am diesjährigen ersten Verhandlungstag über Strafsachen (05. Januar 2022) beim Amtsgericht Hattingen gab es zwei öffentliche Hauptverhandlungen. RuhrkanalNEWS wird auch im Jahre 2022 über Strafverfahren, die beim Amtsgericht an der Bahnhofstraße bzw. bei den Landgerichten Essen und Bochum verhandelt werden, berichten.
Erster Fall: Betrugsvorwürfe gegen einen Hattinger Autohändler
Die drei Richter:innen des Hattinger Schöffengerichtes behandelten am heutigen Tage, dem dritten Verhandlungstag in dieser Strafsache, die Betrugsvorwürfe gegen einen 31-jährigen Hattinger Autohändler. Dieser hat sich seit dem 01. Dezember 2021 vor den Richtern des Hattinger Schöffengerichtes zu verantworten. Urkundenfälschung, versuchte Nötigung, Beleidigung und Betrug wirft die Staatsanwaltschaft dem früheren Geschäftsführer vor. Vier Verhandlungstage hat das Amtsgericht für die Wahrheitsfindung angesetzt. Mit einem Urteil ist am 15. Januar 2022 zu rechnen. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beinhaltet 28 einzelne Fälle. Inhaltlich dreht sich alles rund um den Verkauf von Gebrauchtwagen, der nach Meinung der Staatsanwaltschaft bei den aufgezeigten Verkäufen nicht ordnungsgemäß erfolgt sein soll.
Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp kündigte an, dass am nächsten Verhandlungstag (15. Januar 2022) ein Sachverständiger geladen ist. Nach der Verlesung der zehn Einträge des Angeklagten im Bundeszentralregister und der daraus verhängten Strafen wurde dann die Hauptverhandlung des Schöffengerichtes auf nächsten Mittwoch vertagt.
Zweiter Fall: Streit unter zwei Gewerbetreibenden
Beim zweiten Strafverfahren am heutigen Tage (05. Januar 2022) ging es um die Vorwürfe einer im September des letzten Jahres begangenen Körperverletzung auf einem Firmengelände in Hattingen.
Der 40-jährige Angeklagte soll an diesem Tage auf dem Gelände, auf dem sich mehrere Firmen befinden, in „sportlicher Art und Weise“ mit seinem PKW durch eine Pfütze gefahren und dadurch einen Mitarbeiter einer benachbarten Firma beschmutzt haben. Es kam dann zu einem Wortwechsel, der sich in einer Schubserei fortsetzte. Der Angeklagte soll dann am Ende des Wortwechsels einem benachbarten Gewerbetreibenden, der ihn nach Angabe des Angeklagten vorher verbal beleidigt hatte, einen Schlag im Ohrbereich des Kopfes verabreicht haben, was die Staatsanwaltschaft als Körperverletzung anklagte.
Die Aussagen des Angeklagten und des Geschädigten wichen, wie oftmals bei Gericht, deutlich voneinander ab. „Er hat mich geschlagen, ich habe ihn geschlagen“, sagte der Angeklagte und sah dann ein, dass es falsch war, seinen Kontrahenten im Rahmen der Auseinandersetzung zu schlagen.
Nachdem eine Videoaufzeichnung vom Tattag auf einem PC abgespielt und begutachtet wurde, erfolgte die Unterbrechung dieser Hauptverhandlung und die Öffentlichkeit musste den Gerichtssaal verlassen.
Staatsanwalt, Strafrichter und der Strafverteidiger erörterten dann im Beisein des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Sach- und Rechtslage. Nachdem die Öffentlichkeit wieder in den Gerichtssaal durfte, wurden alle Zeugen hereingerufen und nach Hause entlassen.
Richter Johannes Kimmeskamp teilte dann mit, dass Rechtsanwalt Pindur im Auftrages des Angeklagten einen bereits eingelegten Widerspruch gegen einen Strafbefehl aus einer anderen Anklageschrift zurückgenommen hatte und dieser Strafbefehl mit Auswirkung der Zahlung von 90 Tagessätzen a 10 Euro zulasten des Angeklagten rechtskräftig wurde. Gleichzeitig wurde das heutige Strafverfahren wegen der angeklagten Körperverletzung vorläufig eingestellt.
Damit waren die beiden öffentlichen Verhandlungen am ersten Gerichtstag in diesem Jahr beim Hattinger Strafgericht an der Bahnhofstraße beendet.