IHK ZUM LUFTREINHALTEPLAN IN BOCHUM

Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet in Bochum (Foto: IHK)

Bochum- „Gute Kunde aus Münster – für die Menschen in Bochum und die Wirtschaft in der Region“, so die IHK Mittleres Ruhrgebiet. Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht die Stadt bei ihren Bemühungen um eine bessere Luftreinhaltung auf dem richtigen Weg. Und das heißt: Fahrverbote für (ältere) Dieselfahrzeuge muss die Stadt nicht aussprechen. Dies ist das Ergebnis eines Vergleichs, den die obersten Verwaltungsrichter im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Land NRW am heutigen Freitag getroffen haben.

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„Der Oberbürgermeister und die Ratsfraktionen in der Stadt können mit ihrer Arbeit und ihrer Weitsicht zufrieden sein, denn schon die bislang beschlossenen Maßnahmen haben Wirkung gezeigt. Verbote jeglicher Art – gerade auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge – tun der Wirtschaft weh und sollten durch andere Maßnahmen vermieden werden. Die Sorge um diesen Bannstrahl können die Unternehmen ad acta legen. Es ist aus Sicht der IHK richtig, dass man den eingeschlagenen Weg bei der Luftreinhaltung beibehält, weil unsere Luft uns alle angeht – dies sieht auch jeder Unternehmer so. Die vom Gericht gewünschten ergänzenden Maßnahmen, wie die schnellere Umrüstung der BoGeStra-Busflotte, sollten selbstverständlich so schnell wie möglich umgesetzt werden. Aber da kann man sich auf die Bochumer Politik verlassen“, kommentiert IHKHauptgeschäftsführer Eric Weik den Vergleich der Münsteraner Richter.