HATTINGERIN WEGEN GELDWÄSCHE ANGEKLAGT

Hattinger Amtsgericht (Foto: Höffken)

Hattingen – Eine Hattingerin hat sich ab heute (26. April 2023) vor den drei Richterinnen und Richtern des Hattinger Schöffengerichtes zu verantworten. Geldwäsche wird ihr vorgeworfen.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Mit einem Stapel von 13 dicken Fallakten betrat der Vorsitzende Richter Kimmeskamp mit den Schöffenrichtern den großen Sitzungssaal im Amtsgericht. Über fünf Stunden dauerte dann der heutige erste Verhandlungstag. Die Vorwürfe gegen die Angeklagte wiegen schwer. Staatsanwalt Bolik beschuldigt sie im Rahmen der Verlesung der Anklageschrift, Gelder aus Raubdelikten „gewaschen“, d.h. in Teilbeträgen über ihr Konto eingezahlt zu haben. Die Angeklagte bestreitet alle Vorwürfe.

Angeklagte bei der Justiz beschäftigt

2016 zog der inzwischen von der Angeklagten geschiedene Partner bei ihr in Hattingen ein. Während die Angeklagte, die bei der Justiz beschäftigt ist, relativ schnell von den Vorstrafen ihres Mannes erfuhr, soll dieser ihr „hoch und heilig“ versprochen haben, keine weiteren Taten mehr zu begehen.

Inzwischen weiß die Hattingerin, dass ihr Ex-Mann diese Zusage nicht eingehalten hat. Bei einigen Raubdelikten zum Nachteil alter vermögender Menschen in Köln, Bochum und Gelsenkirchen soll ihr Mann zusammen mit anderen Komplizen beteiligt gewesen sein. Die Beteiligung an einer Raubtat zum Nachteil einer 86-jährigen älteren Dame in Köln mit einem Schaden von 239.000 Euro soll der Ex-Mann der Angeklagten eingeräumt haben. Sein Beuteanteil daraus betrug laut Staatsanwaltschaft 40.000 Euro.

Gegenüber der Angeklagten soll ihr Ex-Mann immer gesagt habe, er wäre für „Inkassoeintreibungen“ zuständig und sei deshalb öfter unterwegs.

Kurz vor einer weiteren geplanten Tat kam es dann Anfang Dezember 2019 zu einem Einsatz des Sondereinsatzkommandos (SEK), bei dem auch der Ex-Mann der Angeklagten festgenommen wurde. Seit dieser Zeit befindet er sich in Haft. Bei seiner heutigen Vorführung und Anhörung im Amtsgericht machte er von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch.

Hohe Bargeldmengen zuhause aufbewahrt

Die angeklagte Hattingerin, die von Strafverteidiger Sentner verteidigt wird, schilderte dann ausführlich, warum sie erhebliche Geldbeträge längere Zeit zuhause aufbewahrte oder in Teilbeträgen auf ihr Konto einzahlte oder einzahlen ließ.

Für die zeitliche Aneinanderreihung von Raubtaten und Bargeldeinzahlungen schilderte die Hattingerin ihre eigene Version des Geschehens. Mehrmals will sie von Verwandten teils hohe Bargeldbeträge erhalten haben, um damit die Finanzierung ihres eigenen Hauses zu unterstützen oder sich einen PKW zu kaufen. Warum sie als Justizmitarbeiterin zum Beispiel 30.000 Euro Bargeld in einem Zeitraum von neun Monaten zuhause aufbewahrte, anstatt den Betrag direkt einzuzahlen, war für die Staatsanwaltschaft nicht plausibel.

Dreimal gab es Hausdurchsuchungen bei der Angeklagten. Kriminalbeamte verschiedener Ermittlungsgruppen aus Köln beschlagnahmten Handys, werteten Chatverläufe aus und hörten Telefongespräche mit. Spezialisten der Polizei analysierten Zahlungsströme auf den Konten der Angeklagten und bewerteten ihr Zahlungsverhalten vor und nach den Taten.

Für alle Vorwürfe hatte die Hattingerin beim heutigen ersten Verhandlungstag eine andere, für sie aber plausible Erklärung. Sie will auch „aus allen Wolken gefallen sein“, als sie dann von der Festnahme und Anklage gegen ihren Ex-Mann erfuhr.

„Ich glaube ihnen kein Wort“, sagte Staatsanwalt Bolik zu den Aussagen der Angeklagten. Mehrmals wies er die Hattingerin auch auf die strafrechtlichen Folgen etwaiger Falschaussagen der mit der Angeklagten verwandten Zeugen hin, die ebenfalls gehört wurden.

Staatsanwaltschaft und Richter werden jetzt weitere Auswertungen anfordern und analysieren, die dann bei zwei weiteren Folgeterminen von den Richtern des Hattinger Schöffengerichtes bewertet werden müssen.

Mit einem Urteil ist im Juni 2023 zu rechnen. RuhrkanalNEWS wird weiterhin über diesen Fall berichten.