HATTINGER SEXUALSTRAFTÄTER ERHIELT BEWÄHRUNG

Landgericht Essen (Foto: Höffken)

Essen/Hattingen – Ein Hattinger wurde heute (16. Mai 2023) im Landgericht Essen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte seinen minderjährigen Sohn in den Vorjahren mehrfach sexuell missbraucht.

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RuhrkanalNEWS berichtete bereits über den ersten Verhandlungstag, an dem der Hattinger die ihm in der Anklageschrift zur Last gelegten Verbrechen gegen seinen minderjährigen Sohn gestand, also ein umfassendes Geständnis ablegte. Der Hattinger will bei den Taten stets alkoholisiert und dadurch enthemmt gewesen sein. Die Motivation für seine Taten will der Hattinger bis heute nicht erkannt haben.  

„Ich habe ihm gesagt, dass er das lassen soll“

Die ersten Übergriffe sollen schon im Jahre 2017 stattgefunden haben, als der Junge nachts in das Ehebett gekommen war, weil er nicht schlafen konnte. In der Anklageschrift werden zum Teil massive sexuelle Handlungen des Vaters an seinem Sohn geschildert, von denen die schlafende Mutter erstaunlicherweise nichts bemerkt haben will.

Weitere Taten sollen im Kinderzimmer und in einem Wohnwagen während eines Urlaubs passiert sein. Der Angeklagte will immer davon ausgegangen sein, dass sein Sohn während seiner Übergriffe geschlafen habe, was sich im Rahmen der Ermittlungen aber nicht bestätigte, der Sohn stellte sich vielmehr schlafend, bekam die Übergriffe also mit. Mehrmals soll der Sohn seinem Vater gesagt haben, dass er das lassen soll.

Strafverteidiger Dr. Gregor Hanisch (li.) und Rechtsanwalt Peter Steffen (re.) mit dem Angeklagten aus Hattingen (Mi.) im Landgericht in Essen. (Foto: Höffken)

Am heutigen zweiten Verhandlungstag sagte der Sohn, der von einer psychosozialen Prozessbetreuerin begleitet wurde, vor den Richtern der Großen Strafkammer aus. „Hauptsache, ich habe keinen Kontakt mehr zu meinem Vater“, war der Tenor seiner Aussage. Der Jugendliche nutzt weiterhin eine professionelle Therapie, um mit dem Erlebten, was ihm sein Vater angetan hat, dauerhaft klarzukommen.

Die ebenfalls geladene Ehefrau des Angeklagten machte dann heute von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsentzug für den Hattinger

Die Strafverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Hanisch und Rechtsanwalt Peter Steffen, legten dann den Richtern der Großen Strafkammer eine Therapiebescheinigung vor, mit der bestätigt wurde, dass sich der Angeklagte weiterhin einer Therapie unterzieht.

Nachdem Staatsanwältin Klima in ihrem Plädoyer tat- und schuldangemessen an die Richter appellierte, gegen den geständigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 6 Monaten ohne Bewährung zu verhängen, plädierten die Vertreterin der Nebenklage und die Pflicht- und Wahlverteidiger.

Rechtsanwälte plädierten für eine Bewährungsstrafe

Unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten einschließlich der Würdigung der weiteren Lebensumstände der Familie des Angeklagten, die dieser zwar nach seinen Angaben „verloren“ hat, aber dennoch dafür aufkommen will und unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Täter-Opfer-Ausgleichs mit der bereits erfolgten Zahlung, plädierten die Strafverteidiger an die Richterinnen und Richter für die Verhängung einer Bewährungsstrafe mit entsprechenden Auflagen.

Nach über einstündiger Beratung wurde dann vom Vorsitzenden Richter Dr. Hempel das Urteil verkündet. Wegen mehrfachem sexuellem Missbrauch seines Sohnes wurde der Angeklagte aus Hattingen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Verurteilte muss sich straffrei verhalten, wurde den Weisungen der Bewährungshilfe unterstellt, muss weiterhin das Kontaktverbot zu seinem Sohn einhalten, auch zukünftig die Therapiekosten für die Behandlung seines Sohnes zahlen, selber eine Sexualtherapie absolvieren und die Kosten des Gerichtsverfahrens zahlen.

Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

1 Kommentar zu "HATTINGER SEXUALSTRAFTÄTER ERHIELT BEWÄHRUNG"

  1. Petra Ricciato | 16. Mai 2023 um 19:07 |

    Solche Straftaten muss man viel härter bestrafen. Pädophile sind nicht zu therapieren.

Kommentare sind deaktiviert.