HATTINGER GESTEHT SEXUELLEN MISSBRAUCH DES EIGENEN KINDES

Strafverteidiger Dr. Gregor Hanisch (li.) und Rechtsanwalt Peter Steffen (re.) mit dem Angeklagten aus Hattingen (Mi.) im Landgericht in Essen. (Foto: Höffken)

Essen/Hattingen – Vor den Richtern der 24. Großen Strafkammer hat sich ab heute (15. Mai 2023) im Landgericht Essen ein Hattinger zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, seinen minderjährigen Sohn mehrmals sexuell missbraucht zu haben.

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Verbrechen gegen den eigenen Sohn

Eine Internet-Anzeige des minderjährigen Sohnes bei der Polizei brachte das Verfahren ins Rollen. Das spätere Ermittlungsergebnis bezifferte die Staatsanwaltschaft am ersten Verhandlungstag im Landgericht Essen als Verbrechen.

„Was passiert ist, kann man nicht entschuldigen, das ganze Familiensystem wurde durch die Taten erschüttert, dennoch lässt sich mein Mandant sein Leben nicht kaputt machen“, sagte Rechtsanwältin Heike Tahden-Farhat, die das jugendliche Opfer vertritt.

20.000 Euro Schmerzensgeld – Tatvorwürfe wurden eingeräumt

Strafverteidiger Dr. Gregor Hanisch zeigte direkt zu Beginn der Hauptverhandlung auf, dass es zwischen seinem Mandanten, dem Angeklagten und dessen Sohn, zu dem sein Mandant inzwischen aufgrund eines gerichtlichen Verbotes keinen Kontakt mehr hat, einen Täter-Opfer-Ausgleich gegeben hat.

Im Rahmen dieser Vereinbarung hat der Hattinger inzwischen seinem Sohn 20.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt und weitere 5.000 Euro Therapiekosten für diesen übernommen.

Zur Vermeidung einer Zeugenaussage des minderjährigen Sohnes des Angeklagten, kündigten die beiden Strafverteidiger des angeklagten Hattingers, Rechtsanwalt Peter Steffen und Dr. Gregor Hanisch, dann ein Geständnis ihres Mandanten an.

Dieser schilderte dann sehr sachlich die Taten und bestätigte die ihm in der Anklageschrift zur Last gelegten Verbrechen gegen seinen Sohn, also ein umfassendes Geständnis. Der Hattinger will bei den Taten stets alkoholisiert und dadurch enthemmt gewesen sein. Die Motivation für seine Taten will der Hattinger bis heute nicht erkannt haben.  

„Ich habe ihm gesagt, dass er das lassen soll“

Die ersten Übergriffe sollen schon im Jahre 2017 stattgefunden haben, als der Junge nachts in das Ehebett gekommen war, weil er nicht schlafen konnte. In der Anklageschrift werden zum Teil massive sexuelle Handlungen des Vaters an seinem Sohn geschildert, von denen die schlafende Mutter nichts bemerkt haben will.

Weitere Taten sollen im Kinderzimmer und in einem Wohnwagen während eines Urlaubs passiert sein. Der Angeklagte will immer davon ausgegangen sein, dass sein Sohn während seiner Übergriffe geschlafen habe, was sich im Rahmen der Ermittlungen aber nicht bestätigte, der Sohn stellte sich vielmehr schlafend, bekam die Übergriffe also mit. Mehrmals soll der Sohn seinem Vater gesagt haben, dass er das lassen soll.

Nach der Strafanzeige wurden dann im Rahmen der Ermittlungen beruflich genutzte und private PC des Angeklagten beschlagnahmt und der Hattinger wurde festgenommen und kam in das Polizeigewahrsam. Daraus wurde er nach kurzer Zeit gegen entsprechende Meldeauflagen entlassen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft kritisierte, dass sich der Hattinger erst recht spät um eine entsprechend spezielle Therapiebehandlung für sich gekümmert habe, zumal die Wartezeiten bei diesen Spezialisten sehr lang sind. Das Ergebnis einer ersten Therapie, der sich der Hattinger unterzog, wurde dann verlesen.

Nach Aussage der Nebenklägervertreterin gehe es dem minderjährigen Sohn des Angeklagten nicht darum, dass sein Vater eine hohe Strafe bekomme. Vielmehr wolle er diesen nie wieder sehen. Ungeschoren solle sein Vater aber auch nicht davonkommen.

Seine Familie und seine früheren sozialen Kontakte in Hattingen hat der Angeklagte, der in eine andere Stadt umgezogen ist, inzwischen verloren.

Vier Verhandlungstage hat die große Strafkammer für diesen Prozess angesetzt. Aufgrund des umfassenden Geständnisses des Angeklagten wird mit einem früheren Urteil gerechnet.