Ennepe-Ruhr-Kreis- „ADR-Bescheinigungen und Gefahrgutbeauftragten-Bescheinigungen, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 auslaufen, sind aufgrund der Corona-Pandemie nunmehr bis zum 28. Februar 2021 gültig“, darauf weist Katharina Maßenberg, Fachberaterin der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) hin.
Wenn Unternehmen oder Betriebsinhaber gefährliche Güter befördern wollen, müssen sie einen Gefahrengutbeauftragten bestellen. Diese benötigen, wie auch die Fahrer von Gefahrgut-Transporten, nach europäischem Gefahrgutrecht (ADR) Bescheinigungen, mit der sie die entsprechende Qualifikation nachweisen und die eine Gültigkeit von fünf Jahren besitzen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine entsprechende Ausnahmeregelung unterzeichnet, um die Lieferkette auch während der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie aufrecht zu erhalten.
Die abgelaufenen ADR-Bescheinigungen werden verlängert, wenn vor dem 1. März 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung und eine bestandene Prüfung nachgewiesen wird. Die Bescheinigung von Gefahrgutbeauftragten wird verlängert, wenn vor dem 1. März 2021 eine Verlängerungsprüfung bestanden wurde. Die Regelung gilt europaweit ab sofort. Weiterhin ausgestellt werden bei der SIHK zu Hagen natürlich Ersatzbescheinigungen. Kontakt: Katharina Maßenberg, Tel. 02331 390-286 oder per Mail.