DIE KURIOSE GESCHICHTE EINES WOHNMOBILS

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 38-jähriger aus Sprockhövel hatte sich heute vor den drei Richtern des Hattinger Schöffengerichtes wegen Diebstahl und Unterschlagung eines Wohnmobils zu verantworten.

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Drei Stunden lang wurden vom Angeklagten und von geladenen Zeugen zu den Punkten der Anklage Schilderungen abgegeben, die, so fasste es der Vorsitzende Richter Kimmeskamp am Ende der Hauptverhandlung zusammen, gar nicht zusammen passten und am Ende zahlreiche ungeklärte Fragen offenließ.

Der Angeklagte aus Sprockhövel hatte im Herbst 2021 über verschiedene Online-Plattformen nach Mietmöglichkeiten von Wohnmobilen recherchiert und hatte sich über eine Online-Plattform für einen Anbieter aus Hamburg entschieden.

Wohnmobil für einen Monat gemietet

In Hamburg nahm der Sprockhöveler das für einen Urlaubs-Monat gemietete Wohnmobil Anfang Dezember 2021 entgegen, nachdem der Mietbetrag zuzüglich Kaution vom Konto eines Freundes überwiesen worden war. Vom Vermieter des Wohnmobils erhielt er den Mietvertrag plus Schlüssel, jedoch keinen Kfz-Schein.

Bedingt durch familiäre Gründe des Angeklagten kam es nicht zu einer längeren Urlaubsfahrt mit dem Wohnmobil. Kurz nach Weihnachten 2021 klingelten beim Angeklagten zuhause plötzlich zwei Männer, stellten sich als Vertreter des Wohnmobil-Vermieters vor und sollen zum Angeklagten gesagt haben, wegen Corona und wegen neuer rechtlicher Bedingungen müssten sie das Wohnmobil vor dem regulären Mietende wieder abholen. Eine entsprechende Quittung über die Rückgabe sollte der Angeklagte wenige Tage später per Mail erhalten, was jedoch nicht geschah. Richter Kimmeskamp erstaunte diese Aussage des Angeklagten und er fragte: Und darauf haben Sie sich eingelassen?“

Der Angeklagte wurde dann am Tag der geplanten ordentliche Rückgabe des Wohnmobils Anfang Januar 2022 vom Wohnmobil-Vermieter in Hamburg wegen der fehlenden Rückgabe des Wohnmobils kontaktiert. Als Folge wurde eine Strafanzeige wegen Diebstahls bzw. Unterschlagung gegen den Sprockhöveler gestellt.

Verschwundenes Wohnmobil über ebay angeboten

Nach Recherchen des Wohnmobil-Vermieters in Hamburg über die unterschiedlichen Plattformen, auf denen er seine Wohnwagen zur Vermietung anbietet, will er zwischenzeitlich gegen eine der Plattformen Strafanzeige gestellt haben. Er fühle sich zwischenzeitlich auch bedroht und habe seinen Namen und seine Wohnanschriften geändert.

Das „verschwundene“ Wohnmobil tauchte dann wieder Anfang Januar 2022 auf, als es über ebay-Kleinanzeigen angeboten und verkauft werden sollte. Ein Interessent zahlte 46.000 Euro in bar bei der Übergabe des Wohnmobils auf einem Parkplatz in Langenfeld an einen unbekannten Verkäufer. Es wurden zwar passende Fahrzeugpapiere, KFZ-Brief und KFZ-Schein, übergeben, bei denen sich allerdings später herausstellte, dass die Rohlinge bei einem Einbruch bei einem Straßenverkehrsamt gestohlen wurden.

Bei einer kriminaltechnischen Untersuchung im Wohnmobil soll dann ein Drogenspürhund angeschlagen haben. Weiterhin wurde ein DNA-Treffer ermittelt, die als Zeuge dazu geladene entsprechende Person, auf die die DNA passte, verweigerte jedoch heute die Aussage und will erst mit seinem Anwalt sprechen.

Nun ist das Wohnmobil von der Polizei „förmlich“ beschlagnahmt und eine zivilgerichtliche Entscheidung ist noch zu treffen, wer das Wohnmobil jetzt erhalten soll, der Eigentümer und Vermieter aus Hamburg oder der Käufer, der 46.000 Euro in bar gezahlt hat und entsprechende Papiere erhielt, die allerdings gefälscht waren.

Nach diesem ganzen „Hin und Her“ während der heutigen Hauptverhandlung und nach immer neuen Erkenntnissen konnte Staatsanwältin Arenfeld bei ihrem Plädoyer nicht nachweisen, dass der Angeklagte das Wohnmobil unterschlagen oder weiterverkauft hat und plädierte daher auf Freispruch bei dieser sehr abenteuerlichen Geschichte mit kriminellen Strukturen.

Dem schloss sich Strafverteidiger Rechtsanwalt Edelmann aus Gevelsberg an und betonte, dass die ganzen während der Hauptverhandlung bekanntgewordenen Umstände recht mysteriös seien, sein Mandant, der angeklagte Sprockhöveler sei aber an dem Diebstahl und an der Unterschlagung nicht beteiligt gewesen.

Nach entsprechender Beratung verkündete der Vorsitzende Richter Kimmeskamp dann das Urteil des Hattinger Schöffengerichtes und sprach den Sprockhöveler auf Kosten der Landeskasse frei.

In seiner Urteilsbegründung erwähnte der Richter, dass dieser Fall „schillernd aus allen Ecken“ sei und alles für sich betrachtet gar nicht zusammengepasst hätte.