DER TOD IST EIN TEURES GESCHÄFT

Katrin Stangohr (Bestattungen Stangohr), Sabine Werner (Bestattungen Triestram), Volker Schwiese (Bestattungen Schwiese) und Roman Vosskühler (Bestattungen Vosskühler) vor der Trauerhalle. (Foto: Pielorz)

Hattingen- Das Leben ist teuer. Der Tod auch. Nicht selten hat der Verstorbene seine eigene Bestattung nicht geregelt und die Lebenden müssen sich mit dem Thema beschäftigen. In Hattingen müssen die Lebenden seit dem 1. November ein dickeres Finanzpolster haben, wenn der verstorbene Angehörige auf einem städtischen Friedhof richtig gebettet werden soll. Wer auch noch Abschied in einem Aufbahrungsraum nehmen möchte, für den kommt es jetzt dicke – werden doch die Abschiedsräume – neu – nach täglicher Nutzung statt wie bisher pauschal abgerechnet. Für die Hattinger Bestatter Vosskühler, Stangohr, Triestram und Schwiese ein Skandal.

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Roman Vosskühler in Interview mit RuhrkanalNEWS

Als Stärkungspaktkommune ist die Stadt Hattingen darauf angewiesen, ihre Einnahmepotenziale zu erhöhen – wo immer dies möglich ist. Veränderte Einstellungen der Bürger zur Bestattung, die steigende Alterung der Bevölkerung, aber auch die ständig zunehmenden Kosten führen dazu, dass immer öfter kostengünstige Bestattungsformen gesucht werden. Hinzu kommt ein deutlicher Trend zur Urnenbeisetzung. Das Kostenbewusstsein führt dazu, dass bei Bestattungen auch die Friedhofskapelle nicht mehr in allen Fällen in Anspruch genommen wird. Das wiederum führt zu Unterdeckungen bei den Gebühren. Deshalb haben Experten neu gerechnet, wie die Stadt aus diesem Schlamassel herauskommen kann. In der Vorlage der Stadt heißt es dazu wörtlich: „Die Stadt Hattingen steht mit ihren Friedhöfen im Wettbewerb mit den konfessionellen Friedhöfen und muss mit ihrem Angebot der verschiedenen Grabarten unbedingt wettbewerbsfähig bleiben.“ Aha.

Neue Satzung erlaubt auch neue Grabarten

Maßgeblich für die Unterhaltung der städtischen Friedhöfe sind die Bestimmungen des Bestattungsgesetzes NRW (BestG NRW). Eine Konkretisierung erfolgt durch die örtliche Satzung, die von den Stadtverordneten in der letzten Ratssitzung im Oktober verabschiedet wurde und ab 1. November 2019 in Kraft tritt. Um die Attraktivität der städtischen Friedhöfe zu erhöhen, wurden durch die neue Satzung auch neue Grabarten zugelassen- beispielsweise Baum- und Staudengräber. Auch Tiere können unter bestimmten Umständen mitbeerdigt werden. Unstrittig bei den Bestattern, aber was nicht nur Roman Vosskühler die Zornesröte ins Gesicht treibt und für mächtig Bluthochdruck sorgt, sind die sogenannten Nebengebühren bei der Trauerhalle und beim Aufbewahrungsraum.

Die Benutzung der Trauerhalle lag schon vorher bei 345 Euro – jetzt sind es 462 Euro, eine Erhöhung um mehr als dreißig Prozent. Und galt nach der alten Satzung für die Benutzung des Aufbahrungsraumes eine Pauschale von 124 Euro, so wird nun einfach pro Tag abgerechnet – und da fallen saftige 40 Euro an. Im Kreis der Bestatterkollegen rechnet Roman Vosskühler vor: „Wenn da mal ein Feiertag zwischen dem Todeszeitpunkt und der Beerdigung ist oder Angehörige nicht mehr alle an einem Ort leben und weitere Anreisen zeitlich zu berechnen sind, dann kommt man schnell auf acht bis zehn Tage Aufbahrungsraum. Das sind dann 320 bis 400 Euro plus die Trauerhalle – da liegen wir bei rund 800 bis 1000 Euro. Vor der Satzungsänderung wären das 469 Euro gewesen.“ Nicht nur für Vosskühler ein Unding. Und die Mietkosten sind völlig ohne Verhältnismäßigkeit, denn: 200 Quadratmeter Partyfläche kosten (beispielsweise über Kleinanzeigen in Essen) 450 Euro. Nach Party dürfte einem in diesem Zusammenhang aber wohl eher nicht zumute sein. In den Nachbarstädten, Gelsenkirchen beispielsweise, wird der Aufbahrungsraum immer noch pauschal berechnet – mit 194 Euro. Die Trauerhalle in Sprockhövel wird mit 201 Euro berechnet. Immerhin inklusive der zur Ausschmückung der Trauerhalle zur Verfügung stehenden Bepflanzung und sonstigen Gegenständen. Die Orgel allerdings ist darin nicht enthalten – ein Zehner kommt noch oben drauf.

Roman Vosskühler im RuhrkanalNEWS Interview (Foto: Dr. Anja Pielorz)

Vosskühler ist stinksauer und mindestens ein Teil seiner Kollegen auch. „Hier wird mit Prozenten gerechnet, was sich wie am besten kalkulieren lässt. Das kann man doch so nicht machen. Wenn man sich die Trauerhalle auf einmal nicht mehr leisten kann, was dann? Sollen wir als Bestatter nur noch einen halben Sarg reinschieben und der Rest bleibt dann draußen?“ Was alle umtreibt: Wo bleibt der würdige Rahmen für den Abschied? „Ein Teil der Menschen wird sich die Trauerhalle nicht mehr leisten können“, ergänzt Sabine Werner von Bestattungen Triestram. Und dann? „Tja, dann bleiben wir mit dem Sarg draußen und dekorieren eine Freifläche vor der Halle oder direkt am Grab“, sagt Roman Vosskühler.

Die Friedhofsgebühren wurden neu kalkuliert

Aufgrund der neuen Beisetzungsformen für Urnen sowie der allgemeinen Kostenentwicklung wurden die Friedhofsgebühren insgesamt neu kalkuliert und in der Drucksache 164/2019 festgehalten. Laut Verwaltungsvorlage wird in Hattingen mit einer Haushaltsverbesserung von rund 51.000 pro Jahr gerechnet. Ob das so kommen wird, ist fraglich. Denn Vosskühler gibt zu bedenken: „Es kann auch sein, dass sich die Menschen das Geld sparen müssen und die Trauerhalle dann gar nicht mehr buchen. Und wenn immer mehr Bestatter eigene Abschieds- oder Aufbahrungsräume vorhalten, dann werden die städtischen Räumlichkeiten halt nicht mehr gebucht. Dann gibt es kein Plus in der Stadtkasse, sondern ein Minus. Will man dann die Gebühren weiter erhöhen?“

Treffen auf dem Friedhof. Die Bestatter lehnen die Erhöhung der Gebühren vor allem für die Trauerkapelle und die Aufbahrungsräume in der neuen Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe ab. (Foto: Dr. Anja Pielorz)

Kommentar von Dr. Anja Pielorz

Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht das im Grundgesetz. Aber mit Würde hat diese prozentuale Kalkulation im Gebührenschacher bei Verstorbenen nichts zu tun. Was rechnet sich wie? Wer länger aufgebahrt bleibt und in städtischen Räumen liegt, der kommt den Angehörigen teuer zu stehen – besser gesagt: zu liegen. Man kann – möglicherweise – die Abschiedräume von Bestattern nutzen, wenn sie denn welche haben. Oder man hält als Angehöriger einfach dagegen: Rechtlich ist es möglich, einen Verstorbenen vom Eintritt des Todes bis zu 36 Stunden zu Hause aufzubahren. Dann hat man immerhin schon einmal 1 ½ Tage gespart. Dann kommt man natürlich um die Aufbahrung im Abschiedsraum nicht mehr drumherum. Und schauen wir mal auf die Trauerhalle: Es ist ja eine Frage der pietätvollen Nutzung. Aber Opa und Oma haben immer gerne getanzt und Musik gehört und eigentlich wollten sie ja auch gar nicht, dass alle jetzt so richtig trauern. Bin dann mal weg – das steht heute oft auf irgendwelchen Grabsteinen. Und irgendwie weiß ja auch keiner, was nach dem Tod wirklich abgeht. Also, ein klitzekleines bisschen Stimmung, – das wird für den Preis ja wohl noch erlaubt sein. Vielleicht kann man den Beerdigungsschmaus integrieren? Häppchen reichen während der Zeremonie? Dann rechnet sich das wenigstens. Bevor es jetzt zu sarkastisch wird, höre ich auf mit der Schreibe. Erhöhung der Einnahmepotenziale, Verbesserung des städtischen Haushaltes – für einen steuerzahlenden Bürger finde ich das bei diesem Thema schlicht würdelos. Und ob es so kommen wird, bleibt ohnedies fraglich. Denn Roman Vosskühler könnte Recht behalten: Die Nutzung geht noch weiter zurück und das Minus wird größer. Der umgekehrte Weg – Senkung der Gebühren und dadurch eine höhere Auslastung – wäre vielleicht der bessere Weg gewesen.