CORONA-BESCHLÜSSE MACHEN ZWEITE IMPFSTELLE WOHL ÜBERFLÜSSIG

Das Impfzentrum in Ennepetal (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- „Wir hatten – auch gemeinsam mit den Städten – Pläne, diese sind nach den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels am Mittwoch mit Blick auf eine zweite Impfstelle wohl Geschichte. Bei den für die Bürger kostenlosen Schnelltests hat der Bund zwar eine Finanzierungszusage gemacht, unklar ist aber nach wie vor, wann die Menschen erstmals von diesem Angebot profitieren werden.“ Diese zwei Punkte sind für Landrat Olaf Schade neben dem „Fahrplan“ für Öffnungen die wichtigsten Elemente, die nach dem Treffen von Kanzlerin und Ministerpräsidenten in der Nacht von Mittwoch auf Donnertag in Berlin verkündet worden sind.

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Noch am Mittwoch hatte sich der Krisenstab der Kreisverwaltung dafür ausgesprochen, die vom Land geforderte Ausweitung der Impfkapazitäten in Zusammenarbeit mit der Universität Witten-Herdecke in Angriff zu nehmen und ab April zu realisieren. Noch offene Fragen sollten in den nächsten Tagen auch in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und der Landesregierung geklärt werden.

Keine 24 Stunden später fehlt den Beteiligten hierfür aber quasi die Geschäftsgrundlage. Mit dem vom Bund-Länder-Gipfel beschlossenen flächendeckenden Einstieg der Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne ab Ende März oder Anfang April wird eine weitere Impfstelle neben dem seit Anfang Februar in Ennepetal laufenden Impfzentrum wohl nicht mehr nötig sein.

Zu diesem Thema steht die Kreisverwaltung ebenso im Austausch mit dem NRW-Gesundheitsministerium wie bei den Schnelltests. Hier lautet die Beschlusslage seit Donnerstagnacht: Bürgern, die keine Coronasymptome haben, steht mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest zu. Hierfür wird der Bund ab Montag, 8. März, die Kosten übernehmen. Offen geblieben ist aber, wann die ersten kostenlosen Tests Art Ennepe-Ruhr-Kreis möglich sein werden.

Landrat und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hatten sich am Mittwochvormittag darauf verständigt, dass sich – vorbehaltlich der Entscheidungen in Berlin – die Städte um diese Schnelltest-Angebote für ihre Bürger kümmern. Um weiter planen zu können, sind nun weitere Informationen beispielsweise über Lieferwege und Lieferdaten erforderlich.

Völlig offen ist derzeit auch noch, wie die beschlossenen Öffnungsschritte in Nordrhein-Westfalen gegangen werden sollen. „Sie müssen in die Coronaschutzverordnung des Landes eingearbeitet werden. Erst wenn das geschehen ist, wissen wir hier vor Ort, was wann wem und von wem erlaubt werden darf“, so Schade.

Spannend sei hier beispielsweise auch die Frage, was unter „Region“ zu verstehen sein soll. Hintergrund: Im Beschluss des Bund-Länder-Gipfels werden die Öffnungsschritte von „stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen in einer Region oder einem Bundesland abhängig gemacht.“

Um weiter handeln zu können, hoffen sich die Verantwortlichen im Kreishaus auf schnelle, konkrete und praxisnahe Vorgaben aus Düsseldorf.