„AUGENBLICKS-VERSAGEN“ KOSTET 900 EURO

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen/Sprockhövel – Das Strafverfahren gegen eine heute 53-Jährige wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde heute im Hattinger Amtsgericht gegen Zahlung eines Betrages von 900 Euro an den Geschädigten vorläufig eingestellt.

Im Presseportal der Polizei las sich der Vorfall so:

  • Am Mittwochmorgen (14. Dezember 2022) kam es auf der Gevelsberger Straße zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 17-jähriger Sprockhöveler leicht verletzt wurde. Eine 52-jährige Gevelsbergerin beabsichtigte mit ihrem Alfa Romeo von der Gevelsberger Straße nach links auf die Stefansbecke abzubiegen. Sie missachtete hierbei den Vorrang des entgegenkommenden 17-Jährigen auf seinem Zweirad und es kam zum Zusammenstoß. Der Zweiradfahrer wurde hierbei leicht verletzt und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

„Ich kann mir nicht erklären, warum ich den Motorradfahrer nicht gesehen habe“, sagte die Angeklagte zu Richter Kimmeskamp und ergänzte „Es tut mir furchtbar leid“.

Das inzwischen 18-jährige Unfallopfer schilderte dann aus seiner Sicht das Unfallgeschehen. Der zum Unfallzeitpunkt 17-Jährige war auf dem Weg zur Schule, als der Unfall geschah. Er stürzte bei der Kollision mit dem PKW von seinem Motorrad auf die Motorhaube des Alfa Romeo und zog sich dabei nicht unerhebliche Verletzungen zu. „Die Autofahrerin sagte zu mir noch an der Unfallstelle, dass Sie mich bei der Dunkelheit und der Nässe nicht gesehen habe“, so der beim Unfall Verletzte.

Offene Wunden an Beinen und Füßen und Risse in einem Knochen am Knie waren die Verletzungen, die stationär behandelt werden mussten. Das Unfallopfer beklagte, rund zwei Monate Schmerzen gehabt zu haben. Sein früheres Fußballspielen hat der 18-Jährige inzwischen eingestellt, da bei Dauerbelastung seine Beine anschwellen.

Ob die Versicherung der Autofahrerin inzwischen den Schaden beglichen hat, darüber hatte der 18-Jährige keine Informationen, das würde alles seine Mutter und der von ihr beauftragte Anwalt regeln.

Richter Kimmeskamp stellte dann mit Zustimmung aller Gerichtsparteien das Verfahren gegen die 53-Jährige unter der Auflage ein, dass sie in 6 Monatsraten je 150 Euro, insgesamt 900 Euro, an das inzwischen 18-jährige Unfallopfer zahlt. Das Urteil erlangte noch keine Rechtskraft.

Statistik: 722 Verkehrsunfälle gab es im letzten Jahr in Sprockhövel, bei denen 71 Personen verletzt wurden.

Ergänzung:  § 153 a Absatz II STPO

2. Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten ……. Auflagen und Weisungen erteilen.