AUFREGUNG IM GERICHTSSAAL – ANGEKLAGTER FÜHRTE TASCHENMESSER MIT

Der große Sitzungssaal im Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen- Beim Strafgericht gab es am Montag „leichte Aufregung“, als die Hauptverhandlung gegen einen ausländischen Mitbürger etwas anders verlief als vorgesehen. Es gab auch kein Urteil, vielmehr müssen zuerst bei einem Fortsetzungstermin weitere Zeugen gehört werden.

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Ein 39-Jähriger aus Sprockhövel ist angeklagt, Ende Januar 2021 am Busbahnhof in Haßlinghausen auf einen 52-Jährigen eingeschlagen und zweimal auf ihn eingestochen zu haben. Ein Messerstich verfehlte den Geschädigten, ein zweiter traf die Lippe des Opfers, das anschließend im Krankenhaus behandelt werden musste.

Am Ende der zweistündigen Hauptverhandlung, die Richter Johannes Kimmeskamp souverän führte, stand fest, dass die Tat Folge einer Fehde zwischen zwei zerstrittenen Familien aus Sprockhövel ist. Die aus dem Russischen übersetzende Dolmetscherin hatte gut zu tun, den Redeeifer des Angeklagten ins Deutsche zu übersetzen. Er selber will Opfer bei der angeklagten Tat gewesen sein und nicht der Täter. Er selber habe sich nach einer verbalen Auseinandersetzung nur gewehrt und dabei eine Risswunde am rechten Handrücken davongetragen, die auch vom Zahn seines Gegners herrühren könne.

Als es um Details des angeklagten Messerstiches ging, fragte Richter Kimmeskamp den Angeklagten, ob er ein Klapp-Messer besitzen würde. Das verneinte dieser, holte dann allerdings auf der Anklagebank zum „Entsetzen“ der Vertreterin der Staatsanwaltschaft ein kleines Taschenmesser aus seiner Hosentasche hervor, obwohl die Personenschleuse normalerweise den Mitarbeitern der Wachtmeisterei beim Betreten des Amtsgerichtes durch das Erkennungssystem der Sicherheitsschleuse „beanstandete bzw. gefährliche Gegenstände“ anzeigt.

Und dann klingelte das Handy des Angeklagten nicht nur einmal. Beim zweiten Mal wies ihn Richter Kimmeskamp unmissverständlich daraufhin, dass er sein Handy auszuschalten habe. Als die Hauptverhandlung dann fortgesetzt wurde, klingelte plötzlich das Handy der Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen, bis diese „eine Lösung für den Anruf aus dem Kindergarten ihres Kindes“ organisiert hatte. Richter Kimmeskamp klärte bei dieser Unterbrechung sofort in der Wachtmeisterei, wie dieses kleine Taschenmesser unbeanstandet die „Sicherheitsschleuse“ passieren und in den Sitzungssaal gelangen konnte.

Die Verhandlung wurde anschließend fortgesetzt und es ging wieder um die Ehre der beiden zerstrittenen Familien, um Beschimpfungen, Rangeleien und um die daraus resultierenden Übergriffe beim zufälligen Zusammentreffen am Tattag beim Busbahnhof in Haßlinghausen, wo es zu der Körperverletzung gekommen war. Bereits Monate vor der jetzt angeklagten Tat gab es auf einem Sprockhöveler Schulhof abends eine Aussprache zwischen den Sprechern der beiden verfeindeten Familien, bei dem auch Schüsse aus einer Schreckschusspistole abgegeben wurden.

Um den Anklagevorwurf abschließend beurteilen zu können, bevor Staatsanwaltschaft und Strafverteidiger Rechtsanwalt Sentner ihre Plädoyers halten, müssen jetzt erst noch weitere Zeugen gehört werden. Obwohl nach der Gerichtsakte diesen Zeugen eine Ladung zugestellt werden sollte, waren sowohl Polizeibeamte nicht erschienen als auch die Ehefrau des Opfers, deren Sohn versicherte, seine Mutter habe gar keine Ladung erhalten.

In zwei Wochen wird die Hauptverhandlung fortgesetzt. Ruhrkanal.news berichtet weiterhin.

1 Kommentar zu "AUFREGUNG IM GERICHTSSAAL – ANGEKLAGTER FÜHRTE TASCHENMESSER MIT"

  1. Theo Brüggemann | 7. September 2021 um 19:27 |

    toller Bericht
    der neue freie Mitarbeiter ist ein Gewinn für den Ruhrkanal! weiter so!

Kommentare sind deaktiviert.