11 JAHRE GEFÄNGNIS WEGEN VERSUCHTEN MORDES

Landgericht: Die fünf Richterinnen und Richter der als Schwurgericht fungierenden II. Großen Strafkammer unter Vorsitz des Richters Schmitt. (Foto: Höffken)

Essen/Hattingen – Mit einem „Paukenschlag“ endete heute (28. September 2023) im Landgericht Essen der Prozess gegen einen 43-jährigen bisher nicht vorbestraften Hattinger, der des versuchten Mordes an seiner Ehefrau angeklagt war. Die fünf Richterinnen und Richter des Schwurgerichtes gingen mit ihrem Strafmaß noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus und verurteilten den aus Georgien stammenden 43-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den in Hattingen wohnenden 43-Jährigen des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung, der versuchten Nötigung, der Beleidigung und eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz.

Mann schnitt seiner Frau das Gesicht auf

Am 20. Januar und am 23. Februar 2023 ereigneten sich die beiden angeklagten Taten in Hattingen. Als die Ehefrau des Angeklagten am 20. Januar abends nach Hause kam, kam es laut Staatsanwaltschaft zu einem Streit zwischen den Eheleuten, nachdem die Ehefrau ihre Scheidung angedeutet hatte. Daraufhin soll der Angeklagte mit einem Zeitungsständer auf seine Ehefrau eingeschlagen und als dieser zerbrach, mit einem Holzstab auf den Kopf der Frau weiterhin eingeschlagen haben. Die durch die Schläge verletzte Frau sagte dann, das mit der Scheidung habe sie nicht ernst gemeint.

Landgericht: Der wegen versuchten Mordes an seiner Frau angeklagte Hattinger (li.) neben Strafverteidiger Rechtsanwalt Salewski. (Foto: Höffken)

Der Angeklagte wurde der Wohnung verwiesen und erhielt ein 10-tägiges Rückkehrverbot. Laut Staatsanwaltschaft soll der angeklagte Hattinger dann beschlossen haben, seine Frau zu bestrafen. Er passte diese nach einer Busfahrt am 23. Februar 2023 im Bereich des Otto-Wohlgemuth-Weges ab, zeigte seiner Frau das in seiner Hand befindliche Messer und stach dann im Beisein des gemeinsamen Kindes auf Kopf und Gesicht der Frau ein. Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft billigend den Tod der Frau in Kauf genommen haben.

Die Frau stürzte nach der ersten Messerattacke zu Boden, konnte vor Blut nichts mehr sehen und dann soll der Angeklagte ihr noch einen letzten Schnitt mit dem Messer am Hinterkopf versetzt haben.

Am heutigen letzten Verhandlungstag wurden die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklagevertreterin und des Strafverteidigers des Angeklagten gehalten. Während Staatsanwältin Boseé und Rechtsanwältin Tahden-Farhat als Nebenklagevertreterin die Anklagevorwürfe am Ende der umfangreichen Beweisaufnahme als bestätigt ansahen und einen bedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten bejahten, sah das Strafverteidiger Salewski aus Hattingen anders. Sein Mandant habe zweifelsfrei die Ehefrau verletzen, aber nicht töten wollen, so der Rechtsanwalt. Das wäre schon aus der Art der durchgeführten Messerattacke nachweisbar.

Und so endeten die Plädoyers unterschiedlich, die Staatsanwaltschaft beantragte eine Gesamtstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten, Strafverteidiger Salewski plädierte auf 4 Jahre und 6 Monate.

Nach längerer Beratung verkündete dann der Vorsitzende Richter Schmitt das Urteil des Schwurgerichtes. Unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten wurde dieser wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zu einer Gesamtstrafe von 11 Jahren verurteilt. Rechtsanwalt Salewski hat die Revision gegen das Urteil bereits angekündigt.