ZU NIEDRIGE RETTUNGSDIENSTGEBÜHREN: KEINE RECHNUNGEN FÜR BÜRGER

Rettungs-Einsatz in Blankenstein (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen/ Ennepe-Ruhr-Kreis – „Wir werden den Krankenkassen ausreichend Zeit geben, sich mit den von uns zu niedrig berechneten Rettungsdienstgebühren und den damit verbundenen Folgen zu beschäftigen. Daher muss kein Bürger befürchten, für den Einsatz von Rettungswagen oder Notarzt selbst zahlen zu müssen.“ Mit dieser Klarstellung reagiert die Kreisverwaltung auf anderslautende Befürchtungen. Wie bereits in der Vorlage für die Kreisausschusssitzung am Montag, 4 . Dezember, beschrieben, wäre die Sachlage ohne Gelegenheit zur Stellungnahme tatsächlich eine andere gewesen. Hätte die Kreisverwaltung die fehlenden Einnahmen von rund neun Millionen Euro direkt und ohne umfangreiche Erörterung mit den Kassen auf die Gebühren aufgeschlagen, die ab 2018 gelten sollen, hätten diese im Gegenzug das Recht gehabt, Festbeträge festzusetzen. Folge: Die Bürger hätten die Rechnungen erhalten. Erstattet worden wären ihnen davon nur die von den Kassen bestimmten Festbeträge. Die Differenz zur Gebühr des Kreises hätten sie in diesem Fall selbst zahlen müssen.

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Soweit wird es aber nicht kommen. Da die Krankenkassen in den Gesprächen mit der Kreisverwaltung rechtlichen Klärungsbedarf signalisiert hatten, dauern die Verhandlungen über den Umgang mit den zu niedrigen Gebühren noch an. Den Krankenkassen wird somit vor der Entgeltfestsetzung ausreichend Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Die Kreisverwaltung plant eine entsprechende Vorlage für die Sitzung des Kreistages im März 2018.  Unabhängig davon bleiben die Rettungsdienstgebühren auf der Tagesordnung von Kreisausschuss und Kreistag im Dezember. Hier geht es aber ausschließlich um neue Gebührensätze, die im Zusammenhang mit Kostensteigerungen für Personal, Weiterbildung und Material stehen.

Über die zu niedrig berechnete Rettungsdienstgebühren berichtete RuhrkanalNEWS hier.