Hattingen- Nachdem das Land NRW kurzfristig Ende vergangener Woche weitere Regeln zum Coronaschutz gelockert hatte, folgten die Informationen an die Betroffenen eher langsam. Inzwischen liegen den Kommunen, die die Maßnahmen umsetzen müssen, für einige Bereiche Informationen zu Hygiene und -Infektionsstandards vor. Der Fachbereich öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hattingen arbeitet mit Hochdruck daran, die Informationen an die zuständigen Betriebe wie im Bereich Gastronomie zu übermitteln. Dort herrschte, nachdem bekannt wurde, dass die Restaurants ab 11. Mai wieder öffnen dürfen, große Unsicherheit darüber, welche Auflagen erfüllt werden müssen. Nun hat das Land NRW 17 Punkte zusammengestellt, die zu beachten sind wie die Abstände zwischen den Tischen, Desinfektionsmaßnahmen, das Wechseln von Tischdecken, das Geschirrspülen oder die Registrierung der Kundendaten.
Neben Gastronomie, Fitnessstudios und Tanzschulen dürfen ab Montag, 11. Mai, weitere Bereiche öffnen. Dazu zählen unter anderem sogenannte “körpernahe Dienstleistungen”: Maniküre- bzw. Nagelstudios, Massagesalons und Kosmetikstudios dürfen unter Auflagen wieder tätig werden.
Auch dazu gibt es inzwischen Ausführungen des Landes.
Völlig unklar ist hingegen, wie die Öffnung von Freibädern, die ab 20. Mai möglich wäre, geregelt werden muss. Hier wartet die Stadt noch auf Vorgaben.
Alle bestehenden Regelungen sowie Auflagen für Hygiene- und Infektionsschutzstandards sind hier zu finden:
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen
Anlage “Hygiene-und Infektionsschutzstandards
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden diese auf www.hattingen.de veröffentlicht.