STADTWERKE-HATTINGEN: DAMIT MÜSSEN KUNDEN RECHNEN

Symbolfoto Gasnotabsperrung im Rathaus (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Die Bundesregierung hat entschieden, die ursprünglich ebenfalls ab dem 1. Oktober 2022 geplante Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde (kWh) nicht zu erheben. Dafür werden zwei andere Umlagen fällig: die Gasspeicher- und die Regelenergieumlage. Aber was heißt das im einzelnen für Kunden der Stadtwerke-Hattingen? RuhrkanalNEWS fragt beim Leiter für Markt und Vertrieb der Stadtwerke-Hattingen GmbH, Betriebswirt Steven Scheiker nach.

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RuhrkanalNEWS: Herr Scheiker, was bedeuten die von der Bundesregierung entschiedenen Änderungen unter dem Strich für private Haushalte hier in Hattingen? 

Steven Scheiker: Die Gasbeschaffungsumlage nach § 26 EnSiG ist durch die „Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung“ aufgehoben worden. Bestehen bleiben die Gasspeicher- sowie die Bilanzierungsumlage. Letztere ist nicht neu, ihr Wert lag nur in der Vergangenheit bei null oder nahe null. Durch die hohen Gaspreise steigen die Kosten für den Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie, sodass der Marktgebietsverantwortliche THE erstmals wieder eine Bilanzierungsumlage erhebt. Wir werden die Umlagen im Rahmen der individuellen vertraglichen Möglichkeiten an die Kundinnen und Kunden weiterbelasten und entsprechend abführen. Sie verbleiben also nicht in unserem Unternehmen. Kunden, die bereits eine Preisanpassung aufgrund der Gasbeschaffungsumlage erhalten haben, werden wir nochmals in den nächsten Wochen über deren Wegfall bzw. über den Verbleib der restlichen Umlagen informieren.

RuhrkanalNEWS: Auf welche Be- und Entlastungen bei der Gasrechnung müssen sich die Hattinger Bürger:innen einstellen?

Steven Scheiker: Kurzfristig entlastend wirkt sicherlich die Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas von 19% auf 7%, wobei – Stand 04.Oktober 2022– diese Verordnung noch nicht veröffentlicht wurde. Wir rechnen aber mit einer zeitnahen Veröffentlichung und werden die Senkung selbstverständlich an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben. Diese wird in der Jahresendabrechnung, die wir Ende Januar verschicken, berücksichtigt, indem wir eine Abgrenzung bis 30. September 2022 zum alten und ab dem 01. Oktober 2022 zum neuen Steuersatz vornehmen.

RuhrkanalNEWS: Macht sich beim Verbraucher die Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% bemerkbar und können sie uns ein Beispiel nennen bei einem 4-Personen- und einem Singlehaushalt?

Steven Scheiker: Die Steuersenkung gilt ab dem 01. Oktober 2022. Der Verbrauch im letzten Quartal liegt üblicherweise bei rund einem Drittel der Jahresmenge. Ein Haushalt mit 4 Personen und 18.000 kWh pro Jahr wird durch die Steuersenkung in unserem Tarif HATGAS Fix rund 52 EUR für 2022 sparen. Ein Singlehaushalt mit 8.000 kWh etwa 23 EUR. Hier müssen allerdings der jeweilige Tarif und die Verbrauchssituation berücksichtigt werden.

RuhrkanalNEWS: Gibt es in naher Zukunft Veränderungen womit Ihre Gaskunden in Hattingen noch rechnen müssen?

Steven Scheiker: Für unsere Festpreisprodukte wird es definitiv zum Jahreswechsel Anpassungen geben. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden etwa Mitte November 2022 über die genaue Höhe der Anpassungen informieren.

Hoffen auf die Gaspreisbremse 

Die Entlastung für die Verbraucher durch die Senkung der Mehrwertsteuer ist somit angesichts der rasant gestiegenen Gaspreise nur ein Tropfen auf den heißen Stein, zumal sie noch durch die zwei neuen Umlagen zum 1. Oktober 2022 ein Stück weit konterkariert wird. 

Eine spürbare Entlastung für Haushalte und auch Unternehmen dürfte daher nur die Gaspreisbremse bringen, auf die sich die Regierung grundsätzlich festgelegt hat. Details zur konkreten Ausgestaltung gibt es noch nicht. Die „Unabhängige Kommission Gas und Wärme“ soll in den nächsten Tagen Vorschläge vorlegen. Viel wird dann davon abhängen, wie hoch der staatlich subventionierte „Basisverbrauch“ für die Haushalte angesetzt wird.