RUHRKANALNEWS MACHT FREIFUNK

Geschäfte oder Privatleute stellen einen Teil ihrer Bandbreite zur Verfügung, den Rest erledigen die Freifunker (Grafik: Freifunk e.V.)

Hattingen – Ab sofort gibt es auf dem Kirchplatz in Hattingen einen weiteren kostenlosen WLAN-Zugang. Die Redaktion von RuhrkanalNEWS stellt seine Internetverbindung zur Verfügung. Das Angebot richtet sich dabei an Hattinger und Touristen, die keine mobile Datenverbindung in ihrem Telefontarif haben. Ohne Anmeldung und ohne persönliche Daten angeben zu müssen kann das Angebot genutzt werden. In anderen Ländern sind kostenlose Zugänge schon lange weit verbreitet, in Deutschland wird dies durch das Telemediengesetz stark behindert. Insbesondere Abmahnanwälte profitieren davon. Rechtliche Folgen müssen Privatpersonen oder Firmen aber nicht befürchten, wenn sie ihren Internetzugang über freifunk.net teilen (s.u.).

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Foto: Rainer Gischarowski

Foto: Rainer Gischarowski

Um die Technik kümmert sich der Verein „freifunk.net“

Wer sich entschließt, seinen Internetzugang der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, hat damit wenig Arbeit. So funktioniert es: freifunk-Mitglieder kommen zu einem kurzen Beratungsgespräch vorbei. Dabei wird geklärt wieviel Prozent der zur Verfügung stehenden Bandbreite an das offene WLAN abgegeben wird. Schließlich sollen die Anschlussinhaber möglichst ohne Einbußen ihren Internetzugang weiternutzen können. Anschließend stellen die Freifunker den passenden Router auf und richten das WLAN ein. Der Router wird zum Selbstkostenpreis an den Anschlussinhaber weitergegeben. Sie kosten zur Zeit, je nach Leistungsfähigkeit, zwischen 20 und 80 Euro. Weitere Kosten entstehen nicht, wenn man von den geringen Stromkosten für den Router absieht.

Für die Anschlussinhaber, die ihren Internetzugang zur Verfügung stellen, ist die Sache rechtlich völlig risikolos! Das ist die Kurzfassung der juristischen Situation, ausführlich klingt sie so: Technisch wird durch den Router, der mit einer speziellen Software läuft, eine WLAN-Verbindung aufgebaut, die mit dem Netz der Privatperson oder der Firma nichts zu tun hat. Das ist aus rechtlichen Gründen sehr wichtig. Denn freifunk.net ist Betreiber dieses getrennten Netzes. Und der Verein profitiert von dem sogenannten Provider-Privileg, d.h. wenn über diese Verbindung beispielsweise illegal Musik aus dem Internet geladen wird, muss freifunk.net dafür keinen Schadenersatz zahlen; genau so wenig, wie beispielsweise die Telekom, Unity-Media oder andere Netzbetreiber. Und da das freifunk-Netz technisch getrennt von dem der Privatperson oder Firma ist, die den Zugangspunkt zur Verfügung stellt, können diese ebenfalls nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das klingt nicht nur bürokratisch, sondern ist es auch. Genauere Infomationen liefert der Verein freifunk.net  auf seinen Internetseiten

Vorratsdatenspeicherung gefährdet das Projekt

Bisher kann sich jeder kostenlos, ohne weitere Anmeldeinformationen, in das freifunk-Netz einloggen und ins Internet gehen. Diese konsequente Idee des freien Internets für alle ist jedoch gefährdet. Durch die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung würde freifunk.net gezwungen, ein Anmeldeverfahren einzuführen, mit dem jeder Nutzer eindeutig zu identifizieren ist. Außerdem müsste der Verein das Surfverhalten, z.B. die aufgerufenen Seiten, speichern und auf Verlangen herausgeben. Sollte das Gesetz beschlossen werden, und danach sieht es aus, nachdem die SPD eingeknickt ist, würde dies das Ende der Idee des freien Internets bedeuten. SPD Minister Heiko Maas, der den Sinn der Vorratsdatenspeicherung lange Zeit bezweifelte, musste auf Druck des SPD Vorsitzenden Sigmar Gabriel seinen Kurs ändern. Ein SPD-Konvent beschloss diesen Kurswechsel mit knapper Mehrheit. Begründung, wie fast immer seit September 2001: Terrorabwehr. Einen Beleg dafür, dass Anschläge durch Vorratsdatenspeicherung verhindert wurden oder werden können, blieben sowohl Gabriel als auch Maas schuldig.