RENTNER VON JUSTIZ ENTTÄUSCHT

Der 78-jährige Heinrich Briel vor der Tankstelle, in der er seine Geldbörse liegen ließ. (Foto: Höffken)

Sprockhövel – Obwohl es zwei Zeugen gibt, stellte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Fundunterschlagung gegen eine Tatverdächtige ohne Gerichtsverhandlung einfach ein. Der Geschädigte versteht „die Welt nicht mehr“.

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„Ich habe immer an die Gerechtigkeit geglaubt und mich auch dafür eingesetzt“ sagte der 78-jährige Rentner Heinrich Briel aus Sprockhövel zu ruhrkanalNEWS. Jetzt hat er das Vertrauen in die Justiz und in die Gerichtsbarkeit verloren. Schmerzlich für ihn auch, dass ihm 330 Euro und der Inhalt seiner Geldbörse wie Führerschein, Versicherungskarte und Personalausweis fehlen.

Was war passiert? Am 31. August 2022 tankte der 78-Jährige kurz vor 22 Uhr an einer Tankstelle in Sprockhövel. Zum Bezahlen legte er seine Geldbörse auf die Theke und eine Zeitschrift darüber, die er noch kaufen wollte. Beim Verlassen der Tankstelle nahm er zwar die Zeitung mit, vergaß aber seine Geldbörse.

Zwei Zeugen sahen die Fundunterschlagung

Als er dieses zuhause bemerkte rief er sofort bei der Tankstelle an. Die Mitarbeiterin der Tankstelle stellte dann fest, dass seine Geldbörse nicht mehr in der Tankstelle aufzufinden war. Der Sprockhöveler erstattete daraufhin noch am selben Abend gegen 23:00 Uhr auf der Polizeiwache in Ennepetal Anzeige gegen Unbekannt. Die Polizeibeamtin, die die Anzeige aufnahm, telefonierte sofort mit der Tankstellen-Mitarbeiterin. Diese teilte der Polizeibeamtin mit, dass sie die Videoaufzeichnungen betrachtet und festgestellt hätte, dass eine andere Kundin die liegen gelassene Geldbörse des 78-Jährigen an sich genommen und die Tankstelle damit verlassen habe. Dann schilderte die Tankstellenmitarbeiterin der Polizeibeamtin noch die Personenbeschreibung der tatverdächtigen Frau und deren Autokennzeichen aus dem Überwachungsvideo. Auch ein weiterer Mitarbeiter der Tankstelle sah sich nach dem Vorfall das Überwachungsvideo an und bestätigte ruhrkanalNEWS gegenüber, dass auch er auf dem Video gesehen habe, wie eine Frau die liegengelassene Geldbörse mitgenommen habe.

Die Polizei nahm dann die Ermittlungen auf, soll allerdings versäumt haben, die Sicherung der Videoaufzeichnung zu veranlassen. Nachdem die Tatverdächtige anhand des PKW-Kennzeichens ermittelt wurde, folgte diese jedoch nicht einer „polizeilichen Einladung“ zu einer Vernehmung. Dem Anwalt des geschädigten 78-Jährigen teilte der Anwalt der Tatverdächtigen mit, dass dessen Mandantin die gegen sie erhobenen Vorwürfe „mit aller Entschiedenheit“ bestreite.

Verfahren einfach eingestellt

Ende Oktober 2022 wurde der Ermittlungsvorgang von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Und dann kam für den geschädigten Sprockhöveler die nicht zu verstehende Nachricht von der Staatsanwaltschaft. Anfang Februar 2023 teilte die den Fall bearbeitende Amtsanwältin mit, dass sie das Verfahren gegen die Tatverdächtige ohne Gerichtsverhandlung mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichtes ohne jedwede Auflage an die Tatverdächtige „eingestellt“ habe. Als Begründung gab die Amtsanwältin an, die Beschuldigte sei bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und es sei zu erwarten, dass diese durch das bisherige Verfahren „hinreichend beeindruckt“ und gewarnt sei. Unter diesen Umständen wäre das Verschulden als gering anzusehen und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung würde in diesem Fall nicht bestehen.

„Was ist denn das für eine Justiz und Gerichtsbarkeit, die so eine Entscheidung fällt“, empört sich der betagte Sprockhöveler im Pressegespräch. Auf Nachfrage unserer Redaktion bei der Staatsanwaltschaft Essen wurde von der dortigen Pressestelle mitgeteilt, dass die Entscheidung so getroffen sei und ja auch ein Richter des zuständigen Amtsgerichtes zugestimmt habe. Im Übrigen bleibe dem Geschädigten ja noch der zivilrechtliche Weg, gegen die Tatverdächtige vorzugehen.