RADELN IN FUSSGÄNGERZONE – BROSCHÜRE WIRBT FÜR RÜCKSICHTNAHME

Rücksicht in der Fußgängerzone (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Seit 2019 darf in einigen Bereichen der Fußgängerzone der Hattinger Innenstadt geradelt werden. Die Hattinger Kommunalpolitik hat die Teilöffnung der Fußgängerzone für Radfahrende in einer einjährigen Probezeit beschlossen. Ein Flyer, der jetzt mit Unterstützung der Gruppe „PRORAD“, verteilt wird, wirbt für gegenseitiges Verständnis und die Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmenden. Denn: „Das Miteinander funktioniert, wenn die Verkehrsteilnehmenden Eigenverantwortung übernehmen und sich an Verhaltensregeln halten“, heißt es in dem Flyer. Das Werk ist auch online verfügbar.

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Den Flyer werden Radfahrende in der Innenstadt in der kommenden Zeit an ihrem Gepäckträger entdecken oder in der Fußgängerzone überreicht bekommen. Auf einer Karte sind dort die Teile der Fußgängerzone eingezeichnet, die rund um die Uhr für den Radverkehr geöffnet sind sowie die Bereiche, die in der Zeit von 19 bis 9 Uhr befahren werden dürfen. Ebenso zu sehen sind Einbahnstraßen, die von Radelnden auch in der Gegenrichtung befahren werden dürfen.

Außerdem enthält der Flyer Verhaltensregeln für ein gutes Miteinander von Radfahrenden und Fußgängern. So haben Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang und stehen im Vordergrund des Verkehrsgeschehens. Radfahrende dürfen zu Fuß Gehende nicht beeinträchtigen oder behindern und müssen ihre Geschwindigkeit an den Fußverkehr anpassen und vorausschauend fahren. „Das kann auch bedeuten, dass bei entsprechend hoher Fußgängerdichte abgestiegen und das Fahrrad geschoben werden muss“, erklärt die Stadt hierzu.

Die Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr soll das Radfahren in Hattingen attraktiver machen und so aktiv zum Klimaschutz beitragen.