POLIZEIHUND-ATTACKE ENTSETZT VIELE HATTINGER

Öffentlicher Parkplatz im Rauendahl (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Am letzten Samstag, 30 September 2023, ereignete sich am späten Nachmittag im Rauendahl eine Biss-Attacke eines nicht im Dienst befindlichen Polizeihundes gegen eine 73-jährige Hattingerin. Diese verlor dabei durch Hundebisse Stücke aus ihrem Arm, von einem Finger und Teile ihrer Kopfhaut mit Haaren. RuhrkanalNEWS berichtete bereits über diesen Vorfall.

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Am heutigen Donnerstag, (05. Oktober 2023 14:56 Uhr) hat die Pressestelle der Polizei Duisburg dazu folgenden Sachverhalt mitgeteilt:

Am Samstagabend (30. September, gegen 17:30 Uhr) hat auf einem Parkplatz in Hattingen ein polizeilicher Diensthund – in der Freizeit des Diensthundführers – eine Fußgängerin verletzt.

In Höhe der Munscheidstraße/ Rauendahlstraße stand die Frau (73) an ihrem geparkten Fahrzeug und wurde dort von dem mit einer Flex-Leine angeleinten Diensthund gebissen. Der Hundehalter (45) soll sofort eingegriffen und seinen Hund von der Frau weggezogen haben., so die Polizei.

Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte leisteten der Polizist, seine Begleiterin und eine weitere Zeugin Erste Hilfe. Ein Rettungswagen brachte die Seniorin mit Kopfverletzungen und einer Verletzung des linken Unterarms in ein Krankenhaus. Nach wie vor wird sie dort behandelt – Lebensgefahr besteht nicht.

Der Polizeibeamte ist Diensthundführer beim Polizeipräsidium Düsseldorf. Am 4. Oktober wurde entschieden, dass aus Neutralitätsgründen die Duisburger Kriminalpolizei die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung übernimmt. Zunächst sollen die Tatzeugen zur weiteren Aufklärung vernommen werden. Die Ermittlungen dauern an.

Weitere Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, unter der Rufnummer 0203 2800 Kontakt zum Kriminalkommissariat 23 der Duisburger Polizei aufzunehmen.

RuhrkanalNEWS hat auf Nachfrage beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW in Duisburg die Mitteilung erhalten, dass Diensthunde Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen sind. Für Schäden, die ein Hund verursacht, haftet das Land NRW nach geltendem Recht.