PIRATEN: LUCA-APP VERSTÖSST GEGEN NRW-CORONA-VERORDNUNG

Homepage der Luca-App (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Die Piratenpartei Ennepe-Ruhr warnte bereits vor dem Einsatz der Luca-App, einerseits weil sie schlecht funktioniere und daher keinen Nutzen für die Pandemiebekämpfung bringt, andererseits wegen eklatanter Sicherheits- und Datenschutzmängel. Nun wird zusätzlich bekannt, dass die App auch die Anforderungen der Coronaschutzverordnung NRW nicht abdecken kann und daher nicht als Ersatz für die papierbasierte Kontaktdatenerfassung dienen darf.

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„Die Luca-App hat wegen der schlechten Qualität der anfallenden Daten keinen Nutzen bei der Pandemiebekämpfung. IT-Sicherheitsexperten warnen eindringen vor ihrem Einsatz. Das Versprechen, dass man mit der App auf eine Zettelwirtschaft bei der Kontaktverfolgung verzichten dürfe, blieb als einziges Argument übrig. Auch dieses Versprechen löst die App offensichtlich nicht ein“, so Elaine Bach, Mitglied im Wittener Stadtrat und im Beirat der Stadtmarketing Witten GmbH.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Westfalen (DEHOGA) schreibt in seinem aktuellen Mitglieder-Newsletter: „Die Daten müssen wie gehabt erfasst werden. Problematisch bei der digitalen Erfassung ist, dass den Behörden auf Anforderung die Daten „papiergebunden“ zur Verfügung gestellt werden müssen. Zahlreiche Apps bieten die Möglichkeit zum Ausdruck der Daten nicht, so dass die Nutzung, z.B. der Luca-App nicht ausreichend wäre.“

Die DEHOGA habe deshalb das Gesundheitsministerium um dringende rechtliche Klärung gebeten. In der Tat findet sich in § 4a, Absatz 4 der CoronaSchVO NRW die genannte Regelung. Ohnehin muss eine papiergebundene Kontaktdatenerfassung für alle Menschen, die keine App nutzen wollen, weitergeführt werden.

Die Piratenpartei ist der Auffassung, dass Luca noch weitere Anforderungen der Verordnung nicht erfüllt. Laut § 4a, Absatz 1 muss der Abreisezeitpunkt jeder Kundin und jedes Kunden erfasst werden. Dies funktioniert bei Einsatz von Luca generell schlecht und mit den „Schlüsselanhängern“ nach Angaben des Herstellers gar nicht.

Weiterhin erfordert § 4a Absatz 4 von den für die Datenerhebung Verantwortlichen „die vollständige datenschutzkonforme Löschung der Daten nach vier Wochen in eigener Verantwortung sicherzustellen.“ Auch dies ist mit dem Luca-System nicht möglich, da nur die Firma culture4life die Daten löschen kann. Ob dies, wie in NRW gefordert, vier Wochen erfolgt, kann eine Betreiberin einer Luca-Location nicht nachvollziehen.

„Es war schon bisher klar – so lange das Gesundheitsamt nicht an das Luca-System angeschlossen ist, bedeutet der Einsatz der App einen Verstoß gegen die Verordnung und stellt eine Gefahr für die Gesundheit der Menschen dar, die auf Luca vertrauen. Nun wird deutlich, dass auch nach Anschluss des Gesundheitsamts der Einsatz von Luca unzulässig bleibt. Wenn das Land NRW nun ohnehin die CoronaSchVO anpassen muss, sollte sie wie das Land Sachsen die Check-In-Funktion der Corona-Warn-App zur Kontakterfassung zulassen. Diese App hat deutlich fortschrittlichere Funktionen zur Pandemiebekämpfung, ist datensparsam, hat keinen kommerziellen Hintergrund und wird allgemein als sicher angesehen“, meint Stefan Borggraefe, Vorsitzender der Piratenpartei Ennepe-Ruhr.

Kreistagsmitglied Jörg Müller sieht möglicherweise das Ende der Kontaktdatenerfassung gekommen: „Es ist an der Zeit, über das komplette Ende dieser Regelung nachzudenken. Es dürfen ja sowieso nur Geimpfte, Genesene und Getestete von vielen Angeboten Gebrauch machen. Aufgrund des geringen Infektionsrisikos innerhalb dieser Personengruppen erscheint der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unverhältnismäßig. Die durch das Verfahren erfassten Daten wurden ohnehin nur äußerst selten von den Gesundheitsämtern angefragt. Dies wäre auch die größte Entlastung für alle Gastronomen und Händlerinnen!“