MESSERANGRIFF WIRD VERSUCHTER TOTSCHLAG

Versuchter Totschlag in Hattingen: Im Landgericht Essen begann heute der Prozess gegen vier syrischstämmige Männer. (Foto: Höffken)

Essen/Hattingen – Vor der XXIV. Großen Strafkammer beim Landgericht Essen fand heute (04. Februar 2025) der erste Verhandlungstag gegen vier aus Syrien stammende Angeklagte statt, die von der Staatsanwaltschaft beschuldigt wurden, an einer Straftat Mitte Juli auf der Heggerstraße bzw. Schreys Gasse in Hattingen beteiligt gewesen zu sein.

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Zwei der Angeklagten, ein 29-Jähriger aus Hamm und sein 16-jähriger Bruder aus Hagen, beides Syrer, wurden aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht.

Zwei weitere angeklagte Brüder, ein 41-Jähriger und ein 47-Jähriger, beide in Hattingen wohnhaft und ebenfalls Syrer, befinden sich nicht in Haft.

Und so waren Dolmetscherinnen und Dolmetscher anwesend, die simultan ins Türkische, Kurdische und ins Arabische übersetzten.

„Personen körperlich misshandelt und versucht zu haben, einen Menschen zu töten ohne Mörder zu sein“, war die rechtliche Definition der Staatsanwaltschaft nach Verlesung der Anklageschrift.

Aber von vorn:

Am 14. Juli 2024 kam es gegen 19:15 Uhr zu einem Streit zwischen den Angeklagten und den beiden Geschädigten, einem 23-jährigen Syrer aus Sprockhövel und einem weiteren 23-Jährigen, ebenfalls aus Syrien stammend. Man hatte sich zufällig in Hattingen getroffen und dann soll es zu Beleidigungen gekommen sein, bei denen die „Ehre“ eine Rolle gespielt haben soll.

Anlass war laut Staatsanwaltschaft auch eine Zahlung von 8.300 EUR des 23-jährigen Syrer aus Sprockhövel an den 29-jährigen Angeklagten. Die Zahlung soll dieser Angeklagte erhalten haben, um den 23-Jährigen von Syrien nach Deutschland zu schleusen, die Leistung in der Folge aber nicht erbracht haben.

Messerattacke in Hattingen: Hier ein Bildausschnitt von der Tat vom 14.07.2024 (Foto: Privat, Collage: Höffken)

Im Verlauf des Streits griffen die Angeklagten die beiden Geschädigten an. Ein Angeklagter zog ein Messer und hielt dies dem 23-Jährigen bedrohlich entgegen. Der 47-Jährige brach ein Verkehrszeichen aus der Verankerung und schlug damit in Richtung des Kopfes des 23-Jährigen. Der 16- und 29-Jährige, die Brüder sind, schlugen derweil auf den 23-Jährigen aus Sprockhövel ein. Der 29-Jährige Angeklagte drohte mit dem Tode und soll seinen 16-jährigen Bruder, aufgefordert haben, den 23-Jährigen umzubringen. „Ich schlachte Dich und schlachte ihn“ sollen dazu als Ankündigung und als Aufforderung gerufen worden sein, so Staatsanwältin Heß bei der Verlesung der Anklagevorwürfe.

Daraufhin stach der 16-Jährige dem 23-jährigen aus Sprockhövel mehrfach mit einem Messer in den Nackenbereich. Das Messer hatte er zuvor aus einem Dönerladen mitgenommen und verdeckt gehalten. Ein 23-Jähriger wurde von zwei Angeklagten mit Verkehrsschild und Messer davon abgehalten, dem Opfer zu Hilfe zu kommen, und dabei am linken Arm verletzt. Der Sprockhöveler erlitt eine ca. 2 cm tiefe Wunde im Nackenbereich und musste intensivmedizinisch versorgt werden. Der 16-Jährige bot dem Sprockhöveler im Anschluss an, dass Geld zurückzubekommen, wenn er nicht zur Polizei gehe, so die Staatsanwaltschaft.

Die Große Strafkammer will jetzt zuerst einen Sachverständigen einschalten, um das genaue Alter des in Haft sitzenden 16-Jährigen ermitteln zu lassen, dessen Papiere hinsichtlich des Geburtsdatums nicht eindeutig zu sein scheinen.

Sechs Verhandlungstage hat das Landgericht vorgesehen. Mit der Verkündung der Urteile wird Anfang April 2025 gerechnet.

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