MANN WÜRGT SCHWANGERE EHEFRAU UND WIRD FREIGESPROCHEN

Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Sprockhövel Ein 35-Jähriger aus Sprockhövel hatte sich heute vor dem Strafrichter wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zu verantworten. Nach einer kurzen Verhandlung wurde er freigesprochen und die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens.

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Aber von vorne: Anfang 2020 und am Heiligen Abend des letzten Jahres gerieten der Angeklagte und seine Ehefrau in Streit und es soll zu körperlichen Übergriffen des Angeklagten auf seine schwangere Ehefrau in Sprockhövel gekommen sein.

Diese erstattete Anzeige und wurde von der Polizei zu den Vorwürfen vernommen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft verlas die in der Anklageschrift enthaltenen Tatvorwürfe, die zu dem Zeitpunkt schwangere Ehefrau wurde am Tattag zu Boden geschubst, gewürgt und ihr wurde mit der Faust auf den Oberschenkel geschlagen. Bei der zweiten Tat am Heiligen Abend des letzten Jahres erhielt die Ehefrau von ihrem Mann einen Schlag gegen die Stirn und wurde wieder von diesem gewürgt. Sie erlitt dabei eine Verletzung am Kopf.

Misshandelte Ehefrau verweigert die Aussage

Zu Beginn der heutigen Hauptverhandlung machte der Angeklagte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Als dann die von ihm misshandelte Ehefrau, die die Anzeige erstattet hatte, ebenfalls bei Ihrer Anhörung heute im Gericht direkt von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, durfte Richter Kimmeskamp auch den als Zeugen geladenen Polizeibeamten nicht mehr befragen, da dessen Aussage nicht mehr hätte verwertet werden dürfen.

Die verprügelte Ehefrau hatte bereits einige Zeit nach ihrer Strafanzeige ihren gestellten Strafantrag zurückgezogen. Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings nach den Würge-Vorwürfe ein öffentliches Interesse bejaht und die Anklage erstellt. Aufgrund der Aussageverweigerung des Angeklagten und seiner misshandelten Ehefrau war die Anklage nicht haltbar, da es rechtswirksam keine Beweise für eine Verurteilung gab.

Somit wurde der Angeklagte freigesprochen und der Staatskasse alle Verfahrenskosten auferlegt.