LKA RÜCKT CYBER-GROOMERN AUF DIE PELLE

cybergrooming Symbolfoto (Collage: RuhrkanalNEWS)

Düsseldorf/Ennepe-Ruhr-Kreis –Mit erschreckenden Ergebnissen endete auch der zweite Teil der „Aktionswochen gegen Cybergrooming“ beim Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen. Zwei Wochen lang, von früh bis spät, hatten sich Ermittlerinnen und Ermittler im Netz als Minderjährige ausgegeben. Was sie dort in Chatforen und Social-Media-Kanälen erlebten, können die Zahlen leider nicht abbilden. Aber die Bilanz lässt den Umfang des Kriminalitätsphänomens erahnen. Beim Cybergrooming suchen Personen über das Internet Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, um diese sexuell zu belästigen, zum Bildertausch oder zu Treffen zu überreden.

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Im November und Dezember tauchten Ermittlerinnen und Ermittler des LKA NRW verstärkt ins Netz ab und bewegten sich stundenlang, als Kinder getarnt, auf den Lieblingsseiten und in der Lieblingsforen von Jungen und Mädchen. Ob „Knuddels“, „Instagram“, Chaträume oder auch Onlinegames – nach wenigen Online-Minuten als Scheinkind liefen die Chats mit vermeintlich netten Anbahnungen voll.

Teils oberflächig, teils einschmeichelnd, aber oft auch direkt eindeutig auf das Kind einwirkend. Cybergroomer versuchen die Kinder zu überreden, Fotos zu schicken oder sich in Video-Gesprächen freizügig oder nackt zu zeigen, um die geteilten Inhalte gegen sie als Druckmittel zu verwenden. Oft geht es um (Kinder)Pornographie oder Geld; nicht selten aber auch um die Anbahnung eines realen sexuellen Missbrauchs.

Viele Handlungen im Zusammenhang mit Cybergrooming sind strafbar, sie werden als eine Form des sexuellen Kindesmissbrauchs gewertet. Sexueller Kindesmissbrauch kann mit und ohne Körperkontakt stattfinden. Der Paragraf 176a (StGB), so das LKA, stellt den sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind unter Strafe. Strafbar ist es, Minderjährige zu sexuellen Handlungen in der realen und digitalen Welt zu überreden oder ihnen pornografische Inhalte (darunter Nacktbilder) verfügbar zu machen. Bereits der Versuch in allen genannten Fällen ist eine Straftat.

LKA stellte 93 Strafanzeigen

Allein in den beiden Aktionswochen zwischen dem 6. und 10. November und dem 4. und 8. Dezember erstatteten die Spezialisten des LKA bislang 93 Strafanzeigen. In 63 Fällen trafen sie die Feststellungen auf klassischen Chat-Plattformen. 30 strafrechtlich relevante Sachverhalte ereigneten sich auf den bekannten Social-Media-Plattformen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2022 zählte das Landeskriminalamt 646 Fälle von Cybergrooming.

„Die Zahlen zeigen deutlich, wie groß und dreckig der Sumpf ist, in dem meine Ermittler:innen hier fischen“ so der Direktor des Landeskriminalamtes Ingo Wünsch am Ende der Aktion. „Neue technische und rechtliche Möglichkeiten versetzen uns zwar in die Lage, größeren Druck auf die Täter auszuüben, aber die schiere Menge an Tätern und Tatgelegenheiten macht uns sehr zu schaffen“, ergänzt der ehemalige Chef der KiPo (Kinderpornograhie)-Stabstelle.

Informiert und schützt damit Eure Kinder

„Hier sind wir alle gefragt, Eltern und Ermittler, Lehrer und Politiker, aber auch die Anbieter solcher Internet-Plattformen und Social-Media-Dienste, unsere Kinder vor den perfiden Machenschaften dieser Kriminellen zu schützen“, so Wünsch.

Das LKA NRW rät Eltern: „Sprechen Sie offen mit Ihren Kindern über die Gefahren im Netz und lernen Sie selbst dazu!“

Den Schulen bietet das LKA an: „Sprechen Sie mit den Präventionsdienststellen Ihrer örtlichen Behörden! Wir unterstützen Sie gern dabei, unsere Kinder auch im Netz zu schützen.“

Weitere Informationen und Videos zu diesem Thema finden Sie unter folgenden Links: – https://polizei.nrw/medien/cyber-grooming-europol

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybergrooming/