KURZ UND KNAPP: OHNE EIGENEN GARTEN KEIN GRILLEN!

Grills müssen kalt bleiben (Foto:RuhrkanalNEWS)

Die Stadt reagiert auf die Waldbrandgefahr und verbietet Feuerwerk und das Grillen in bestimmten Bereichen.
In der Verfügung heißt es: Auf Grund der aktuellen Warnlage zur Wald- und Grasbrandgefahr (2. höchste Warnstufe) sind Feuerwerke generell sowie das Grillen außerhalb des eigenen Grundstücks, insbesondere im Wald (auch an den hierfür vorgesehenen Plätzen) und im Ruhruferbereich bis auf Weiteres verboten.

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