KAMMER FORDERT VERBESSERUNG BEI VERLUSTRÜCKTRAG

SIHK zu Hagen (Archivbild: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis/Hagen- Die vom Koalitionsausschuss in Berlin vereinbarte Verdoppelung der Grenzen für den steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 wird, so befürchtet die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK), für die meisten Unternehmen im SIHK-Bezirk keine Erleichterung bringen. „Verluste dürfen lediglich in das jeweilige Vorjahr zurückgetragen werden und entfalten ihre Wirkung natürlich nur, wenn in dem Jahr auch Gewinne erwirtschaftet wurden“, erklärt Kirsten Jütte, SIHK-Steuerexpertin der SIHK und betont: „Ein Verlustrücktrag aus 2021 in das Krisenjahr 2020 ist daher für viele Unternehmen nicht möglich“.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Die SIHK fordert aus diesem Grund Verbesserungen beim steuerlichen Verlustrücktrag, die auch wirklich bei kleinen und großen Unternehmen ankommen. „Die Möglichkeit, Verluste aus den Corona-Jahren 2020 und 2021 mit den Vorkrisenjahren 2017 bis 2019 zu verrechnen, wäre zum Beispiel gerade für die besonders vom Lockdown betroffenen Branchen Gastronomie, Handel und personenbezogene Dienstleistungen sicherlich eine bessere Alternative“, sieht Kirsten Jütte Optimierungsbedarf bei der jetzt getroffenen der Vereinbarung.

Durch die Anhebungen der Maximalbeträge auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. (bei Zusammenveranlagung) sollen nach Vorstellung der großen Koalition, Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie bedingten Verluste, besser mit den Gewinnen aus den Vorjahren besser verrechnen können.