HATTINGEN: INZIDENZWERT BEI 48 – WEITERE MASSNAHMEN BESCHLOSSEN

Das Hattinger Rathaus (Foto: RuhrkanalNEWS)

+++ Update: Hattingen verschäft die Regeln zunächst doch nicht+++
Weitere Information gibt es im RuhrkanalNEWS-Bericht

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Hattingen- Aufgrund der steigenden positiven Corona-Fälle in Hattingen und dem aktuellen lokalen Inzidenzwert von knapp 48 hat die Stadtverwaltung Hattingen heute in Abstimmung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis entsprechende Coronaschutzmaßnahmen beschlossen.

Die Stadt Hattingen bereitet eine entsprechende Allgemeinverfügung vor, die ab kommendem Montag, 12. Oktober, in Kraft treten soll. Diese wird insbesondere den Umgang mit privaten Festen im öffentlichen Raum regeln. Danach werden ab kommenden Montag private Veranstaltungen aus herausragendem Anlass, wie Hochzeiten oder Geburtstage, gemäß § 13 Absatz 5 Coronaschutzverordnung außerhalb der Wohnung auf eine Personenanzahl von 50 begrenzt.

Die neue Allgemeinverfügung wird auch eine Regelung zum Tragen einer Mund- Nasenbedeckung in Grund- und weiterführenden Schulen betreffen. In den weiterführenden Schulen soll das Tragen in allen Bereichen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, verpflichtend sein. In den Grundschulen dagegen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes außerhalb der Unterrichtsräume. Während des Essens in den Schulmensen kann ausnahmsweise darauf verzichtet werden.

Die Allgemeinverfügung hat zunächst eine Gültigkeit bis Ende des Monats. Sollte sich in dieser Zeit die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich nach oben oder unten verändern, wird die Verfügung entsprechend angepasst.

In der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist geregelt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz (gemeldete Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen) regional, auf Kreise oder auf kreisfreie Städte bezogen, betrachtet wird. Steigt in dieser Region der Wert auf über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, sind weitere Schutzmaßnahmen abzustimmen. Allerdings können die Ordnungsbehörden von kreisangehörige Städten Schutzmaßnahme, die aus ihrer Sicht notwendig sind, per Allgemeinverfügung anordnen. Davon macht die Stadt Hattingen nun Gebrauch.

„Die Zahlen in Hattingen sind kritisch, daher agieren wir so, als wären wir eine kreisfreie Stadt, mit dem Ziel, dass wir eine weiter Ausbreitung des Virus rechtzeitig eindämmen und negative Entwicklungen vermeiden“, so Bürgermeister Dirk Glaser. „Wir haben uns daher auf Empfehlung des Gesundheitsamtes des Ennepe-Ruhr-Kreises dazu entschieden, eine Allgemeinverfügung mit weiteren Schutzmaßnahmen für Hattingen zu erlassen. Nach intensiver Diskussion und Abwägung im Stab für außergewöhnliche Ereignisse, haben wir den Fokus auf die privaten Feiern gelegt, weil sich gezeigt hat, dass hiervon die größte Ansteckungsgefahr ausgeht“, so Dirk Glaser, der Leiter des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse ist. „Wir haben präventiv auch die Schulen in unsere Regelungen einbezogen. Dort kam es in den letzten Wochen immer wieder zu Infektionsfällen. Auch wenn daraus keine Infektionsketten rührten, möchten wir dort eine schlimmere Entwicklung vermeiden, auch vor dem Hintergrund, dass nach den Herbstferien wieder vermehrt mit Fällen in diesem Bereich gerechnet werden muss.“

Die Allgemeinverfügung wird auf der Homepage der Stadt Hattingen veröffentlicht.