GESCHÄFTSREISEN AUCH WEITERHIN MÖGLICH

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (Archivbild: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis/Hagen – Überall in Europa läuft die zweite Coronawelle. Vor diesem Hintergrund haben viele Regierungen neue Beschränkungen bzw. Empfehlungen beschlossen. Die Vielzahl der Regelungen sorgt für international aufgestellte Unternehmen für Verunsicherung, auch wenn Dienstreisen innerhalb Europas grundsätzlich möglich sind. „Für Deutsche bzw. Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind zwar einige europäische Grenzen wie die dänische – dort könnten demnächst Corona-Tests auch für Geschäftsreisende bei der Einreise verpflichtend werden – geschlossen, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund für die Reise vor. Als triftiger Grund gilt in jedem europäischen Land ein zwingend notwendiger Geschäftstermin oder eine Dienstleistungserbringung“, erklärt Frank Herrmann, Außenhandelsexperte der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK).

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

„Dienstreisende sollten aber generell eine Dokumentation wie beispielsweise eine Einladung zum Termin oder eine Bestätigung der Firma zum Arbeits- bzw. Auftragsverhältnis dabei haben, wenn möglich in der Landessprache. Das erspart lange Diskussionen bei Stichprobenkontrollen der Ordnungsbehörden im Land“, so Herrmann. Generell gilt nach der aktuellen Corona-Einreiseverordnung, dass geschäftlich notwendige Auslandsaufenthalte unter 24 Stunden zurzeit in Nordrhein-Westfalen keine Quarantänemaßnahmen oder Corona-Tests nach sich ziehen. Bis auf weiteres gilt bei geschäftlichen Auslandsaufenthalten bis zu fünf Tagen, dass dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt die zwingend notwendige Dienstreise glaubhaft gemacht wird. „Man sollte allerdings abwägen, ob und in welchem Maße vor Ort mit Einschränkungen zu rechnen ist, wenn im Zielland zum Beispiel strenge ‚Lockdown‘-Vorschriften gelten. Für nicht-deutsche Arbeitnehmer kann bei Ein- oder Ausreise ein negatives Testergebnis notwendig sein. Einen wichtigen Anhaltspunkt bieten die bestehenden Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und die Hinweise des Robert-Koch-Instituts“, sagt Frank Herrmann.

„Da Geschäftsreisen in asiatische und amerikanische Länder kaum möglich sind, empfehlen wir unseren Mitgliedsunternehmen, bei Bedarf sogenannte Geschäftspräsenzen der Deutschen Auslandshandelskammern in Anspruch zu nehmen, bei denen ein AHK-Mitarbeiter die deutsche Firma vor Ort vertritt“, betont Herrmann. Gerade in Asien normalisiert sich das Geschäftsleben zusehends und erste Messen finden wieder statt. Auch hier bieten einige AHKs Vertretungen auf Messen und Ausstellungen für deutsche Unternehmen an, die nicht einreisen können.