ERZIEHERISCHE HILFEN STÄRKER GEFRAGT

IT.NRW erfasst offizielle Daten für Nordrhein-Westfalen (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

Nordrhein-Westfalen- Im Jahr 2019 wurden in Nordrhein-Westfalen 283 508 erzieherische Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe – gewährt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 1,4 Prozent mehr Hilfen als im Vorjahr (2018: 279 710). Zur Gesamtzahl der Hilfen gehörten auch 30 199 Fälle von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen nach dem SGB VIII, die zwar keine erzieherische Hilfe im engeren Sinne sind, aber in der amtlichen Statistik in diesem Kontext ebenfalls erhoben werden.

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Die Erziehungsberatung ist nach wie vor die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart (118 420). Gefolgt von der Unterbringung in Heimen und sonstigen Wohnformen (33 439), der sozialpädagogischen Familienhilfe (28 774) und der Vollzeitpflege in einer anderen Familie (27 625).

40,4 Prozent der in Anspruch genommenen Hilfen wurden durch die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten initiiert. 27,8 Prozent der Hilfen wurden durch die sozialen Dienste und andere Institutionen (z. B. Jugendamt) angeregt. In 12,4 Prozent der Fälle meldeten Kindertageseinrichtungen oder Schulen einen Hilfebedarf für ein Kind oder einen Jugendlichen an. In 24 446 Fällen kam es zum teilweisen oder vollständigen Entzug der elterlichen Sorge im Kontext der Hilfe.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, wird die Zahl der in Anspruch genommenen Hilfen aus der Summe der in einem Jahr beendeten und am Jahresende andauernden Hilfen ermittelt.

Die gewährten erzieherischen Hilfen, aufgeschlüsselt nach der bewilligten Hilfeart, in den einzelnen Kreisen sind online verfügbar.