Ennepe-Ruhr-Kreis- Am Dienstag wurde die seit heute (Mittwoch 16. Dezember 2020) geltende Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Während sich für die Gastronomie keine gravierenden Änderungen ergeben haben, sind entgegen der ursprünglichen Ankündigungen nunmehr „Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken untersagt“. Dies bedeutet, dass ausdrücklich klargestellt wurde, dass Übernachtungen in den Hotels und Pensionen in NRW anlässlich von Familienbesuchen über die Feiertage nicht erlaubt sind. Dass ein „Beherbergungsverbot für Familien“ hierbei ausgerechnet unmittelbar vor Heiligabend verhängt wird, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
Der DEHOGA Westfalen e.V. zeigt sich als größter Branchenverband für das Gastgewerbe enttäuscht von der Neuregelung. Hans-Dietmar Wosberg, Präsident des Branchenverbandes hierzu: „Unser Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte es vor gut zwei Wochen ja auf den Punkt gebracht als er in einer Pressekonferenz sagte, Übernachtungen in Privathaushalten seien aus Gründen des Infektionsschutzes immer schlechter als bei den professionellen Gastgebern. Außerdem würden Leute, die in kleinen Wohnungen leben hierdurch benachteiligt, weil sie vielleicht nicht den Platz haben, ihre Familie über die Feiertage zu beherbergen. An der Faktenlage hat sich ja nichts geändert. Es stößt daher nicht nur bei mir bei mir auf großes Unverständnis, dass jetzt eine 180-Grad-Wende zu diesem sehr vernünftigen Denkansatz vorgenommen wurde. Unsere Betriebe müssen nun den Familien die Nachricht überbringen, dass Treffen über die Feiertage faktisch nicht stattfinden können – keine besonders dankbare Aufgabe.“