CORONA-VIRUS INFOS FÜR GASTRONOMIE

Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet in Bochum (Foto: IHK)

Ruhrgebiet– Das Corona-Virus SARS-Co-2 ist allgegenwärtig. Durch die Absage von Messen, Seminaren, Tagungen und privaten Feierlichkeiten sind natürlich auch die gastgewerblichen Betriebe extrem betroffen. Anfragen bei IHK und DEHOGA zeigen, dass in der Branche eine tiefe Verunsicherung (vor allem hinsichtlich der Rechtslage) herrscht.

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Wie gehe ich mit Stornierungen um? Was passiert, wenn der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen wird? Besteht für den Fall, dass Gäste ausbleiben, die Möglichkeit, Mitarbeiter freizustellen? Diese und viele weitere Fragen haben DEHOGA und IHK in den letzten Tagen erreicht.

IHK Mittleres Ruhrgebiet und DEHOGA Westfalen laden deshalb Gastronomie- und Hotel-Betreiber kurzfristig zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung ein: Freitag, 13. März 2020, 10:00 bis 11:30 Uhr, IHK Mittleres Ruhrgebiet, Ostring 30–32, 44787 Bochum, Raum der Veränderung (1. Etage).
Rechtsanwalt Lars Martin (stellv. Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Westfalen e. V.) referiert zu „Die Auswirkungen des Corona-Virus auf das Gastgewerbe“.

Anmeldungen bis zum 12. März online oder per Mail bei bei Jennifer Duggen.