Ennepe-Ruhr-Kreis- Ab Mittwoch, 1. Februar 2023, gelten in Nordrhein-Westfalen und damit auch im Ennepe-Ruhr-Kreis deutlich weniger Coronaregeln.
Die wichtigsten Erleichterungen: Sowohl die Isolierungspflicht für Corona-Infizierte als auch die Maskenpflicht im ÖPNV entfallen ab Mittwoch. Im Fernverkehr endet die Maskenpflicht bundesweit einen Tag später am 2. Februar 2023. Ebenfalls gestrichen werden die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.
Verbunden mit dem weniger an Regeln ist ein Mehr an Eigenverantwortung. Beispiel positiver Schnelltest. Hier wird allen Betroffenen von der Landesregierung dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Krankschreibungen sind für Arbeitnehmer ab dem 1. Februar 2023 nur noch dann möglich, wenn sie neben einem positiven Testergebnis auch Symptome aufweisen.
Vorgaben sieht die bereits vorliegende neue Verordnung der Landesregierung nur noch für Einrichtungen vor, in denen besonders gefährdete Personen betreut werden. Wer ein Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen möchte, muss mindestens einen Selbsttest durchführen. Fällt dieser positiv aus, dürfen diese Einrichtungen für fünf Tage nicht betreten werden. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gilt weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses, zudem müssen sie eine Maske – mindestens eine medizinische – tragen.
Als Grund für die fast gänzliche Rückkehr zur Normalität vor Corona führt NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an: „Das Infektionsgeschehen hat sich glücklicherweise abgeschwächt, und der Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ist aufgrund von Impfungen, aber auch durch die Infektionen in diesem Herbst und Winter sehr hoch.“
Hier finden sie alle Corona-Informationen der NRW Landesregierung.