CHANCE FÜR DEN ANGEKLAGTEN

Amtsgericht Hattingen (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Die heutige Hauptverhandlung (25. September 2024) vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes nahm für alle Anwesenden einen unerwarteten Verlauf.

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Der 33-jährige Angeklagte aus Hattingen wurde von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft der gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung beschuldigt.

In der letzten Neujahrsnacht wurde in dem Mehrfamilienhaus in Holthausen, so schilderten es alle Zeuginnen und Zeugen, viel Alkohol getrunken. Ein Wort ergab dann das andere, Beleidigungen gab es wechselseitig von Balkon zu Balkon und der Konflikt wurde später zwischen dem Angeklagten und weiteren Nachbarn vor dem Haus ausgetragen. Drei anwesende Kinder sollen über den „Verlauf des Abends“ geschockt gewesen sein.

Nach einer gegenseitigen Schubserei soll es dann vor dem Mehrfamilienhaus Faustschläge und auch Tritte gegeben haben. Die Polizei wurde alarmiert und beendete den Konflikt. Die Besatzung eines RTW wurde ebenfalls tätig.

„Ich bin kein Schläger“, sagte der Angeklagte reuemütig und gestand die von ihm unter Alkoholeinfluß ausgesprochenen Beleidigungen. Er bestritt allerdings, zuerst geschlagen zu haben, sondern schilderte, dass seine Schläge eine Notwehrhandlung waren, da er bei der vorherigen Attacke seines Gegenüber keine Luft mehr bekam. Im Übrigen habe er nur zu seiner Partnerin gewollt, die sich in der Nacht in einer benachbarten Wohnung befand und man habe ihn dort nicht hineingelassen.

Kann man das nicht so regeln?

Ein als Zeuge geladener Geschädigter begann seine Anhörung mit der Frage, ob man das Ganze nicht auch ohne Prozess regeln könne, schließlich habe sich der Angeklagte schon bei ihm entschuldigt.

Die Partnerin des Angeklagten will nach eigener Einlassung so betrunken gewesen sein, dass sie einen Filmriss hatte und vergaß, in der Neujahrsnacht rechtzeitig zu ihrem Partner in die Wohnung zurückzukehren. Eine mit Korn angereicherte Bowle soll der Grund dafür gewesen sein. Daher konnte sie zum dem angeklagten Sachverhalt keine Aussagen machen.

Der angeklagte 33-jährige Hattinger gestand dann noch, mit einem E-Scooter alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Nach kurzer Erörterung wurde dann das für November anberaumte weitere Verfahren gegen ihn direkt mit verhandelt.

Am Ende der Beweisaufnahme kam die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, den Vorwurf der Beleidigung nicht weiter zu verfolgen, da der Geschädigte darauf verzichtet hatte. Den Vorwurf der Körperverletzung sah sie ebenfalls nicht als erwiesen, weil nicht geklärt werden konnte, wer mit der Schlägerei angefangen hatte. In diesen beiden Fällen plädierte sie für Freispruch. Für die eingeräumte Trunkenheitsfahrt beantragte sie, gegen den geständigen Angeklagten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen, einkommensabhängig zu je 10 Euro, also 600 Euro zu verhängen.

Richter Kimmeskamp verurteilte dann den angeklagten Hattinger wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro. Für weitere 12 Monate darf die Straßenverkehrsbehörde dem Angeklagten keine Fahrerlaubnis erteilen. Vom Vorwurf der Körperverletzung sprach er ihn frei, das Verfahren wegen Beleidigung stellte der Richter ein.

Noch im Gerichtssaal nahm der Angeklagte das Urteil an.