BRIEFWAHL LIEGT IM TREND – BEREITS TAUSENDE WAHLSCHEINE AUSGESTELLT

Die Standorte der Briefwahlbüros der Landtagswahl 2022 in Hattingen und Sprockhövel. (Foto/Collage: Höffken)

Hattingen/Sprockhövel – Seit zwei Wochen haben die Briefwahlbüros in Hattingen und Sprockhövel ihre Türen für Wählerinnen und Wähler geöffnet. Von den rund 42.600 Wahlberechtigten in Hattingen haben bereits 9.400 die Briefwahl auf verschiedenen Wegen beantragt. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von aktuell gerundet 22 Prozent. Die Briefwahl läuft wieder sehr gut an.

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Von den rund 20.130 Wahlberechtigten in Sprockhövel beantragten bisher 5.395 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen, das entspricht einer Quote von 26,8 Prozent.

Viele Menschen nutzen die Möglichkeit vor der eigentlichen Wahl verstärkt, das haben die letzten zwei Wahl-Jahre in Corona-Zeiten schon gezeigt“, sagt Barbara Vogelwiesche, Leiterin des Hattinger Fachbereichs Ratsangelegenheiten, Wahlen und Logistik.

Von den 9.400 Hattingern:innen, die Briefwahlunterlagen beantragten, haben 1.500 den Gang in das Briefwahlbüro gewählt, 3.000 haben die Briefwahlunterlagen online beantragt und der größte Teil hat sie per Post angefordert, teilte die Pressestelle der Stadtverwaltung mit.

Im Briefwahlbüro in Niedersprockhövel haben bisher 290 Bürgerinnen und Bürger direkt gewählt.

Die zahlreichen Wahlscheine müssen am Tag der Landtagswahl am 15. Mai natürlich fleißig ausgezählt werden. „Es werden noch rund 20 Helferinnen und Helfer für die Briefwahlauszählung in Hattingen gesucht, die am Wahltag ab 15 Uhr im Einsatz sind“, weiß Matthias Vogt vom Wahlbüro. Ausgezählt wird ab 18 Uhr. Einsatzorte sind die Turnhalle Bismarckstraße oder Grünstraße. Das Erfrischungsgeld beträgt 30 oder 40 Euro. Melden können sich Interessierte online unter www.hattingen.de/wahlehrenamt oder telefonisch unter (02324) 204 3231 bei Marion Mawick vom Wahlbüro.

Briefwahlbüro Hattingen

Das Briefwahlbüro befindet sich in diesem Jahr im Großen Sitzungssaal des Rathauses im 2. Obergeschoss. Wer per Briefwahl wählen möchte, kann das immer montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr tun. Am Freitag vor der Landtagswahl, am 13. Mai, hat das Briefwahlbüro von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das Briefwahlbüro ist über den Aufzug barrierefrei zu erreichen.

Wer das Briefwahlbüro aufsucht, kann direkt vor Ort wählen oder die Unterlagen mit nach Hause nehmen und dann anschließend per Post versenden. Dazu muss die Wahlbenachrichtigung oder ein gültiger Lichtbildausweis mitgebracht werden.

Auf der städtischen Homepage unter www.hattingen.de, Stichwort Landtagswahl 2022, finden Interessierte Wahlsonderseiten. Dort besteht auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Briefwahlanträge können aber auch schriftlich oder per Fax unter (02324) 204 3209 gestellt werden. Dabei bitte Geburtsdatum, Anschrift und gegebenenfalls abweichende Versandanschrift angeben. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

Briefwahlbüro Sprockhövel 

Das Briefwahlbüro für Sprockhövel befindet sich im Bürgerhaus in Niedersprockhövel, Bürgerbüro – Hauptstr. 6 in 45549 Sprockhövel. Alle Details zur Landtagswahl 2022 findet man auf der homepage der Stadt Sprockhövel.

Die Öffnungszeiten sind

montags bis freitags                   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie   

montags                                     13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag, 13. Mai 2022                 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die persönliche Antragsstellung muss entweder die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis/Reisepass vorgezeigt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.

Zahlen und Daten vom Landeswahlleiter

Mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl in NRW hat Landeswahlleiter Wolfgang Schellen am Mittwoch (04.05.2022) die wichtigsten Zahlen und Daten zusammengefasst:

„Mindestens 181 Abgeordnete werden für fünf Jahre gewählt, davon 128 als Direktkandidatinnen oder Direktkandidaten in den Wahlkreisen und 53 über die Landeslisten der Parteien. Die Mandatszahl steigt, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen. So entstandene Überhang-Mandate werden durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien im Landtag kompensiert, bis die Verteilung der Sitze das Zweitstimmenverhältnis aller Parteien korrekt abbildet.“

Bei der letzten Landtagswahl ergaben sich aufgrund von 6 Überhang-Mandaten 12 Ausgleichsmandate, so dass 199 Abgeordnete in den Landtag einzogen. Die Regierungsfraktionen von CDU (72) und FDP (28) kamen zusammen auf 100, die Oppositionsfraktionen von SPD (69), AfD (16) und GRÜNEN (14) auf 99 Sitze.

Über die Mehrheitsverhältnisse im Landtag entscheidet also die Zweitstimme, mit der aktuell eine von 29 Landeslisten in der rechten Spalte des Stimmzettels (blau gedruckt) gewählt werden kann. Wegen der Sperrklausel schafft es eine Partei aber nur dann über die Zweitstimmen ins Parlament, wenn sie mindestens 5 % der Zweitstimmen erhält. Auf allen Landeslisten finden sich insgesamt 870 Bewerberinnen und Bewerber, auf dem Stimmzettel erscheinen maximal die ersten fünf einer Landesliste.

Im Wahlkreis ist erfolgreich, wer als Direktkandidatin oder -kandidat die meisten Stimmen in der linken Spalte des Stimmzettels (schwarz gedruckt) bekommt. Eine absolute Mehrheit von über 50 % der Erststimmen ist nicht erforderlich. Im gesamten Land treten 1.111 Direktkandidatinnen und -kandidaten an. 606 Direktkandidatinnen und -kandidaten von Parteien stehen zugleich auf deren Landeslisten. Auch Wählergruppen können Direktkandidaten aufstellen, und eine Kandidatur als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber im Wahlkreis ist ebenfalls möglich.

Wahlberechtigt sind rund 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 29. April 2022 in NRW wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Wahlberechtigtenzahl von rund 101.500 pro Wahlkreis.

Bei der letzten Landtagswahl 2017 gaben knapp 8,6 Millionen Wahlberechtigte ihre Stimmen ab, die Wahlbeteiligung betrug 65,2 %. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 lag die Wahlbeteiligung in NRW bei 76,4 %. „Hier wäre also noch Luft nach oben“, so der Landeswahlleiter.

Wichtig für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung ist die Briefwahl, die bis zum 13. Mai um 18 Uhr beantragt werden kann. Wer sich dazu erst spät entschließt, sollte die Unterlagen im Wahlamt seiner Gemeinde abholen. In diesem Fall kann die Briefwahl auch an Ort und Stelle stattfinden. Dann muss der hellrote Wahlbrief nicht mehr per Post zurückgesandt oder bei der Gemeinde eingeworfen werden. Spätestens am Wahlsonntag (15. Mai) bis 18 Uhr muss der Wahlbrief bei der Heimatgemeinde eintreffen, damit die Stimmabgabe gültig ist.

Bei der Landtagswahl 2017 betrug der Briefwähleranteil 24,9 %, bei der Bundestagswahl im September 2021 unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie bereits 47,3 %. „Auch die deutlich gestiegenen Briefwähleranteile bei den Landtagswahlen im Jahr 2021 und im Saarland Ende März lassen erwarten, dass die Briefwahl bei der NRW-Landtagswahl 2022 wohl deutlich stärker genutzt werden wird als 2017“, vermutet der Landeswahlleiter.

Auch diesen Aspekt berücksichtigen die Kommunen bei der Vorbereitung der Landtagswahl. Für die landesweit etwa 16.000 Brief- und Urnenwahlvorstände benötigen sie rund 110.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. „Wahlen sollen selbstverständlich demokratische Teilhabe gewährleisten. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Wahlberechtigen aber auch bei der Durchführung der Wahl maßgeblich mitwirken. Deshalb nochmals meine Bitte an alle Wahlberechtigten: Unterstützen Sie die Wahl und Ihre Kommune durch Ihre Bereitschaft, Mitglied in einem Wahlvorstand zu werden!“, appellierte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

Landeswahlleiter Schellen: „Schützen Sie sich und andere vor vermeidbaren Infektionsrisiken“

Die bis zum 27. Mai 2022 geltende Coronaschutzverordnung ordnet keine Maskenpflicht für Wahlräume an. Aber auch ohne diese Pflicht sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. So wird in Innenräumen weiterhin das Tragen einer FFP-2-Maske oder einer medizinischen Maske empfohlen.

„Mit dem Aufsetzen einer Maske können wir unsere eigene Gesundheit schützen und zugleich zum Infektionsschutz der ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder, die am Wahltag viele Stunden im Dienste der Demokratie vor Ort sind, beitragen. Entsprechendes gilt für andere Personen, die sich im Wahlraum aufhalten. Da die Urnenwahl nur wenige Minuten dauert, bleibt die Unbequemlichkeit gering“, so Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

Im Übrigen werden die Kommunen in Absprache mit den Gesundheitsbehörden und die Wahlvorstände bereits bewährte Hygieneschutzmaßnahmen situationsangemessen in den Wahlräumen umsetzen und darüber informieren. Hierzu können z.B. ein regulierter Zugang bei stärkerem Andrang und markierte Laufwege gehören, damit Mindestabstände eingehalten werden.

Ebenso erprobt sind transparente Trennwände zwischen Wahlvorstand und Wahlberechtigten, regelmäßiges Lüften des Wahlraumes und das Desinfizieren häufig kontaktierter Oberflächen z. B. in den Wahlkabinen oder von Stiften. Gänzlich auf Nummer sicher geht, wer seinen eigenen Stift zur Ausfüllung des Stimmzettels mitbringt. Wer die Wahl nicht über einen längeren Zeitraum beobachten möchte, sollte sich nur so lange wie nötig im Wahlraum aufhalten. „Bitte haben Sie Verständnis, dass der Infektionsschutz auch bei dieser Wahl noch eine Rolle spielt. Niemand sollte sich dadurch vom Gang ins Wahllokal abhalten lassen!“ appellierte der Landeswahlleiter.