BÖSWILLIGE ALARMIERUNG DER FEUERWEHR

Feuerwehreinsatz Am Stahlwerk / Jobcenter (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Am heutigen Dienstag (18. Juli 2023) wurde der Notrufleitstelle gegen 11.30 Uhr ein Brand in einem Gebäudekomplex auf der Hüttenstraße gemeldet. Wie sich später herausstellte, handelte es sich dabei um einen böswilligen Fehlalarm, der für den Anrufer strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

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Frauen und Männer der Feuerwehr und des Rettungsdienstes helfen an 365 Tagen rund um die Uhr, retten Leben und schützen Sachwerte. Neben den hauptamtlichen Kräften dienen damit auch alle ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte dem Allgemeinwohl.

Umso ärgerlicher ist es, wenn ganze Löschzüge alarmiert werden, obwohl es sich um einen Fehlalarm handelt. Bei einem Fehlalarm unterscheidet man zwischen „einem Alarm in guter Absicht“ und einem „böswilligen Alarm“.

Zu einer böswilligen Alarmierung kam es bei dem heutigen Einsatz, bei dem nach bisherigen Erkenntnissen vorsätzlich ein Gebäudebrand gemeldet wurde, obwohl es keinen gab.

Als Konsequenz aus der Notrufmeldung rückten, wie ruhrkanalNEWS an der Einsatzstelle feststellte, sowohl die Kräfte der Hauptwache, die Kräfte des Löschzuges Nord und die Kräfte der Schutzzielergänzungseinheit Oberbredenscheid aus. Dazu wurden dann noch die Kräfte des Löschzuges Mitte alarmiert, die sich in Bereitschaft hielten. Ein großer Einsatz von „Rettungsmitteln“, der sich nach der Alarm- und Ausrückeordnung der Notrufleitstelle aufgrund des gemeldeten Brandortes ergab.

Falscher Alarm wird strafrechtlich verfolgt

Wie sich dann an der Einsatzstelle schnell herausstellte, handelte es sich bei der Brandmeldung um einen böswilligen Alarm. Dieser wird jetzt strafrechtliche Folgen haben, denn mit einer niederträchtigen Alarmierung wird unter Umständen verhindert, dass Kräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst dort helfen können, wo sie tatsächlich gebraucht werden.

Wie unsere Redaktion aus Polizeikreisen erfuhr, konnte der Anrufer, der den arglistig getäuschten Anruf getätigt hatte, inzwischen ermittelt werden. Eine Strafanzeige wurde ausgefertigt und der Anrufer wird sich bei Gericht für seine Tat verantworten müssen. Neben strafrechtlichen Folgen hat er zusätzlich mit zivilrechtlichen Ansprüchen zu rechnen, denn der gesamte Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsatz wird dem Anrufer in Rechnung gestellt werden.

Der Missbrauch von Notrufen ist strafbar ( § 145 STGB)

Das Gesetz stellt das missbräuchliche Wählen von Notrufnummern unter Strafe (Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr). Ein solcher Missbrauch liegt schon dann vor, wenn man eine Notrufnummer einfach so, also ohne Grund wählt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man gegenüber dem Beamten in der Notrufzentrale irgendwelche Angaben macht oder nicht. Das grundlose Anrufen steht unter Strafe, damit die Notrufleitungen für wirklich wichtige Anrufe frei bleiben und nicht „aus Spaß“ blockiert werden. 

Das heißt: Wer „aus Spaß“ anruft, ohne irgendwelche Angaben zu machen, macht sich strafbar. Das gilt aber nur, wenn man die Notrufnummer ganz bewusst wählt – also nicht dann, wenn es aus Versehen passiert. Verboten ist auch der Missbrauch von anderen Notrufeinrichtungen, beispielsweise Feuermeldern.

1 Kommentar zu "BÖSWILLIGE ALARMIERUNG DER FEUERWEHR"

  1. Sehr guter Bericht, der verdeutlicht, dass es sich bei einem böswilligen Alarm nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Jedoch wäre schön, wenn der „falsche Alarm in guterAbsicht“ mehr erläutert würde. Denn niemand sollte zögern bei einer „eventuellen Gefahr“ den Notruf zu wählen, und dass dann keine strafrechtlichen Konsequenzen folgen.

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