ANGRIFF AUF POLIZEIBEAMTE – ANGEKLAGTER SCHULDUNFÄHIG

Freispruch (Symbolbild: Höffken)

Hattingen – RuhrkanalNEWS berichtete gestern (16. Januar 2022) ausführlich über den bisherigen Strafprozess im Hattinger Amtsgericht gegen einen aus Dorsten stammenden 29-Jährigen montenegrinischen Staatsbürger. Heute (17. Januar 2022) wurde der Prozess noch einmal neu „aufgerollt“, als ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten in die Hauptverhandlung eingeführt wurde.

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Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten, Anfang Oktober 2019 zwei Polizeibeamte nach einem Ladendiebstahl in einer Tankstelle in Niedersprockhövel erheblich verletzt zu haben.

In dieser Tankstelle in Niedersprockhövel muss es an diesem Samstagmorgen Anfang Oktober 2019 (also vor mehr als zwei Jahren) im wahrsten Sinne des Wortes hoch hergegangen sein. Nach einem Ladendiebstahl kam es durch den Angeklagten zu heftigsten Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte. Drei Streifenwagenbesatzungen waren letztendlich nötig, um den Angeklagten zu fesseln und in das Polizeigewahrsam zu transportieren.

Einer Beamtin ihre Dienstwaffe zu entreißen um sich damit zu erschießen, gelang dem Angeklagten zum Glück nicht.

Der Angeklagte, der in Essen und in Witten weitere Taten beging, schilderte heute dem Strafrichter ausführlich seine Phantasie- und Wahnvorstellungen, seine zahlreichen Aufenthalte in Kliniken sowie seine Medikamente, die er regelmäßig einnehmen muss. Es stellte sich heraus, dass der 29-Jährige nach einer Psychose im Jahre 2012 bis 2017 dann täglich Cannabis geraucht und monatlich eine Flasche Whisky konsumiert hatte.

Der vom Gericht bestellte Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten eine paranoide Schizophrenie, die zu den krankhaften seelischen Störungen zählt, vorliegt und dass als Ergebnis der Angeklagte als zum Tatzeitpunkt schuldunfähig einzustufen ist.

Der Gutachter bewertete die Prognose des Angeklagten als günstig und begründete dieses mit dessen derzeitiger Medikation, seiner ambulanten Betreuung durch eine Fachklinik, seinem familiären Umfeld und seiner geregelten Arbeit, der er nachgeht. Auch bei der Polizeibeamtin, der bei der Rangelei eine Schulter ausgekugelt wurde, hatte sich der Angeklagte nach der ersten Hauptverhandlung direkt entschuldigt.

Richter Kimmeskamp sprach den Angeklagten dann „Im Namen des Volkes“ aufgrund dessen Schuldunfähigkeit von den Anklagevorwürfen frei.

Es bleibt zu hoffen, dass vom Angeklagten auch nach dem heutigen (17. Januar 2022) Freispruch keine weitere Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.   

Erläuterung: § 20 Strafgesetzbuch – Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

1 Kommentar zu "ANGRIFF AUF POLIZEIBEAMTE – ANGEKLAGTER SCHULDUNFÄHIG"

  1. Hoffentlich trifft dieser „Gutachter“ mal Den schuldunfähigen draußen

Kommentare sind deaktiviert.