HATTINGER AUTOHÄNDLER BLEIBT IN HAFT

Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – RuhrkanalNEWS berichtete am 12. Januar 2022 über den Betrugsprozess gegen einen vorbestraften 31-jährigen Hattinger Autohändler, der am letzten Mittwoch (12. Januar 2022) von den Richter:innen des Hattinger Schöffengerichtes wegen gewerbsmäßigen Betruges in sechs Fällen sowie wegen Beleidigung und versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Nach Verkündigung des Haftbefehls war der Hattinger in der letzten Woche noch im Gerichtssaal verhaftet und der Untersuchungshaft zugeführt worden.

Der kurzfristig auf Antrag des Strafverteidigers für heute angesetzte Haftprüfungstermin im Hattinger Amtsgericht ergab für den erstinstanzlich Verurteilten keine Änderung. Der Strafrichter entschied, der Verurteilte bleibt in Haft, nachdem der Strafverteidiger seinen Haftprüfungsantrag heute (17. Januar 2022) zurückgezogen hatte.

Sollte das Urteil des Hattinger Schöffengerichtes Rechtskraft erlangen, muss der 31-jährige Hattinger Autohändler als „Bewährungsversager“ mit einer weiteren Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten rechnen, die aus einer Verurteilung des Amtsgerichtes Bochum dann rechtskräftig würde.