438 MENSCHEN ERHIELTEN EINBÜRGERUNGSURKUNDE

Mehrmals im Jahr finden im Schwelmer Kreishaus Einbürgerungsfeiern statt. Das Bild stammt von der Veranstaltung im Dezember letzten Jahres. Seinerzeit überreichte Landrat Olaf Schade den Anwesenden die Dokumente (Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis)

Ennepe-Ruhr-Kreis– Die Ausländerämter der Kreisverwaltung und der Stadt Witten haben im letzten Jahr 438 Einbürgerungsurkunden übergeben, 11 mehr als 2018. Für Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel und Wetter/Ruhr meldet die zuständige Kreisverwaltung 272 neue Staatsbürger, Vorjahr 262. Für Witten lauten die Zahlen 166, Vorjahr 165.

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Die Kreisverwaltung führt für die von ihr betreuten acht Städte folgende Details auf: Spitzenreiter waren Ennepetal (62), Schwelm (57) und Hattingen (48), gefolgt von Gevelsberg (42), Herdecke (20) sowie Sprockhövel (19), Wetter (17) und Breckerfeld (7).

40 der neuen Bundesbürger wechselten in diesen Städten von der türkischen in die deutsche Staatsbürgerschaft. Ebenfalls stärker vertreten waren Menschen aus Polen (23), dem Kosovo und Großbritannien (je 19), Italien (15), Griechenland (13) und Rumänien (11), Sri Lanka und Serbien (je 9) Syrien, der Ukraine und Ägypten (je 8).

Einzelgänger unter den insgesamt 53 Nationalitäten von fünf Kontinenten waren demgegenüber unter anderem Neubürger aus Guinea, Marokko und Tunesien, Pakistan, Thailand und China, Finnland, Frankreich und den Niederlanden, Brasilien, Chile und Venezuela, den USA und Venezuela.

Ebenfalls interessant: Die Zahl der Neubürger mit Wurzeln in Großbritannien stieg – vermutlich mit Blick auf den drohenden Brexit – im Jahresvergleich 2018/19 von 8 auf 19.

Den offiziellen Schlusspunkt unter das Einbürgerungsverfahren, die von der Kreisverwaltung bearbeitet wurden, bildeten im letzten Jahr sechs Feierstunden. Diese Veranstaltung im Schwelmer Kreishaus hat seit vielen Jahren Tradition. Ein Höhepunkt ist die Übergabe der Einbürgerungsdokumente an die „Neu-Deutschen“ durch Landrat Olaf Schade, die stellvertretende Landrätin Sabine Kelm-Schmidt oder Fachbereichsleiter Michael Schäfer.

Grundlage hierfür sind eine Vielzahl von Unterlagen, die die Antragsteller im Laufe des Verfahrens vorzulegen haben. Dazu zählen Pass, Geburts- und Heiratsurkunden, Nachweise über Schul- und Berufsausbildung, Verdienst und Alterssicherung sowie Arbeits- und Mietverträge. Ein Teil der Dokumente muss dabei aus dem Heimatland beschafft und übersetzt werden. Zudem werden über alle Antragsteller Auskünfte bei Verfassungsschutz und Polizei sowie aus dem Bundeszentralregister eingeholt und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie über die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sind nachzuweisen.

Ihr Bekenntnis zur deutschen Verfassung und den darin verankerten Menschenrechten, der Volkssouveränität, der Trennung der Staatsgewalten sowie dem Recht auf eine parlamentarische Opposition dokumentieren alle Beteiligten mit dem Satz: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“