Hattingen – Ein 33-jähriger Hattinger hat sich in Kürze wieder vor den Richtern einer Großen Strafkammer des Landgerichtes in Essen zu verantworten. Im letzten Jahr war er wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und wegen versuchter und vollendeter Vergewaltigung zu einer Gesamtstrafe von 7 Jahren und 7 Monaten verurteilt worden. Jetzt hat der Bundesgerichtshof den Fall an das Landgericht Essen zur Neuverhandlung zurückverwiesen.
Die Richter folgten damit in Teilen dem Revisionsantrag des Hattinger Strafverteidigers Dr. Gregor Hanisch. Die Richter der Großen Strafkammer des Essener Landgerichtes müssen jetzt über den Tatvorwurf und das verkündete Einzelstrafmaß einer versuchten Vergewaltigung neu befinden, sobald der heute plötzlich erkrankte Vorsitzende Richter der Strafkammer wieder genesen ist. Auch über die Höhe des Einzelstrafmaßes der vollendeten Vergewaltigung müssen die Richter „Im Namen des Volkes“ neu urteilen.
Dazu kommt jetzt noch eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft, die den 33-jährigen Hattinger beschuldigt, im Februar 2014 einen weiteren Versuch einer Vergewaltigung gegen dessen frühere Lebensgefährtin durchgeführt zu haben. Der Angeklagte befindet sich zurzeit in Haft.
RuhrkanalNEWS berichtet weiterhin.