KRIEGSFLÜCHTLINGE – 2 MILLIONEN EURO ÜBERPLANMÄSSIGE HAUSHALTSMITTEL

Das teils leerstehende Hauhinco-Gebäude wurde von der Stadtverwaltung für die Unterbingung von Kriegsflüchtlingen angemietet. (Foto: Höffken)

Sprockhövel – In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung an den Rat, überplanmäßige Haushaltsmittel von insgesamt 2 Millionen Euro vorsorglich für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden aus der Ukraine bereitzustellen, angenommen.

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Die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine erfordern die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln. Zur Deckung der entsprechenden Ausgaben sind zusätzliche Finanzmittel zwingend erforderlich. Bei der Planung des Haushaltes 2022 der Stadt Sprockhövel wurde von einer geringeren Anzahl von Hilfesuchenden ausgegangen, so die Verwaltung.

Während sich alle stimmberechtigt Teilnehmenden im Haupt- und Finanzausschuss für eine ordentliche Unterbringung der Kriegsflüchtlinge aussprachen, wurde die beantragte Höhe der außerplanmäßigen Haushaltsmittel intensiv diskutiert. Wolfram Junge (SPD) und Dominik Napp (FDP) hinterfragten, ob nicht auch ein Finanzrahmen von einer Million Euro ausreichend wäre. Dr. Christian Waschke (CDU) und Thomas Schmitz (Bündnis 90/Grüne) sprachen sich dafür aus, dass die Verwaltung auch über die Sommermonate in dieser Angelegenheit handlungsfähig bleiben muss und befürworteten die Vorlage der Verwaltung, zumal es sich um einen Finanzrahmen handelt. Nach ausgiebiger Diskussion wurde die Vorlage der Verwaltung angenommen, die FDP-Fraktion enthielt sich aber bei der Abstimmung.

Kommen 600 Kriegsflüchtlinge nach Sprockhövel?

Nach heutiger Sicht ist laut Stadtverwaltung von 600 Personen auszugehen, die insgesamt Sprockhövel zugewiesen werden. Eine sichere Prognose der Zahl der noch zu erwartenden Hilfesuchenden ist nicht möglich, da dies von den Ereignissen in der Ukraine abhängig ist.

Nach aktuellem Stand sind rund 210 ukrainische Flüchtlinge in Sprockhövel untergekommen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Erstattungsleistungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ergibt sich für die laufenden Leistungen ein finanzieller Mehrbedarf.

Laut Einigung von Bund und Ländern sollen die Flüchtlinge ab dem 1. Juni 2022 in den Bereich SGB II wechseln und somit Leistungen vom Jobcenter beziehen. In diesem Fall würden für die SGB II-Fälle (bisher 97 % der Angekommenen) keine Kosten für den Lebensunterhalt mehr anfallen. Gleichzeitig wird die Stadt erfahrungsgemäß für diesen Personenkreis keine Mittel bzw. nur noch einen geringen Teil aus der FlüAG-Pauschale erhalten.

Integrationsmaßnahmen, das Vorhalten und der Betrieb von Notunterkünften verursachen Kosten, die voraussichtlich in der Höhe nicht durch das Jobcenter abgedeckt werden. Für die hohe Anzahl der Hilfesuchenden ist die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen, wie Betten, Schränke/Spinde, Kühlschränke, Schlafsäcke usw. erforderlich.

Außerdem sind einige Umbaumaßnahmen in der neu geplanten Unterkunft notwendig (Sanitäranlagen, Küchen, Brandsicherung). Die Vorbereitungskosten werden derzeit mit bis zu 400.000 Euro kalkuliert und die Jahresmiete liegt bis zum Ende 2022 bei 82.500 EUR zuzüglich Nebenkosten. Die Stadtverwaltung teilte mit, dass allein die „Ertüchtigungskosten“ für das angemietete Hauhinco-Gebäude auf 250.000 Euro geschätzt werden, damit dort Kriegsflüchtlinge untergebracht werden können.  

Erstattungsleistungen Bund/Land kommen erst später

Die Anmietung von Privatunterkünften durch/für die Hilfesuchenden verursacht ebenfalls Mehraufwendungen. Außerdem wird mit erhöhten Kosten für die medizinische Versorgung der Schutzsuchenden gerechnet. Da mit Erstattungsleistungen aus der FlüAG-Pauschale und durch das Jobcenter erst mit einem gewissen Zeitverzug gerechnet werden kann, sind die entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen durch die Stadt vorzufinanzieren.

Eine gänzliche Erstattung der entstehenden Kosten durch Dritte erscheint nach heutigem Stand mehr als fragwürdig, teilt die Stadtverwaltung mit.

Ob die zusätzlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel tatsächlich ausreichen bzw. vollumfänglich benötigt werden, kann aufgrund der sehr dynamischen Situation nicht verlässlich eingeschätzt werden.

Die überplanmäßigen Mittel geben der Verwaltung die notwendige finanzielle Ausstattung, um im Bedarfsfall zeitnah die Unterbringung und Versorgung von Hilfesuchenden weiterhin sicherstellen zu können. Der Rat der Stadt Sprockhövel wird in seiner nächsten Sitzung am 19. Mai 2022 in der Glückaufhalle endgültig über die Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Haushaltsmittel beraten und beschließen.