Sprockhövel – Rechtsanwalt Ronald Mayer aus Sprockhövel informierte in einer Pressemitteilung am heutigen Freitag (03. Januar 2025) über eine interessante Neuerung: Das neue Zeugnisrecht macht’s möglich, statt Papier kann ein Zeugnis jetzt auch als pdf-Dokument erteilt werden.
Die Einführung des neuen Satzes in § 630 S.3 BGB markiert einen wichtigen Fortschritt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen: „Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Verpflichteten in elektronischer Form erteilt werden.“ Damit wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die eine Praxis regelt, die in der modernen Arbeitswelt längst üblich, aber rechtlich bislang unklar war.
PDF-Zeugnisse nun rechtlich anerkannt
Bisher galt: Arbeitgeber waren verpflichtet, ein Arbeitszeugnis in Papierform auszustellen. Selbst wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich ein PDF-Zeugnis wünschte, war dies nicht ausreichend, um der gesetzlichen Pflicht zur Zeugniserteilung nachzukommen. Arbeitgeber riskierten rechtliche Konsequenzen, wenn sie dieser Formalität nicht nachkamen – trotz des ausdrücklichen Wunsches des Arbeitnehmers.
„Mit der neuen Regelung in § 630 S.3 BGB haben sich diese Unsicherheiten aufgelöst“, so der Sprockhöveler Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nunmehr kann das Arbeitszeugnis in elektronischer Form – etwa als PDF – bereitgestellt werden, allerdings nur unter einer wichtigen Bedingung: Beide Parteien müssen zustimmen.
Klarheit und Flexibilität in der Praxis
„Was früher eine rechtliche Grauzone war, ist nun eindeutig geregelt“, erklärt Ronald Mayer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Die neue Regelung schafft Klarheit und gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, flexibler zu agieren.“ Die Digitalisierung der Arbeitswelt habe längst gezeigt, dass viele Arbeitnehmer auf die Vorteile eines digitalen Zeugnisses setzen – beispielsweise für eine schnellere Weiterverwendung bei Bewerbungen.
Kein Ersatz, sondern eine Ergänzung
Wichtig ist jedoch: Die Regelung bietet lediglich eine Alternative. Wer weiterhin ein Zeugnis in klassischer Papierform verlangt, behält diesen Anspruch. Ein elektronisches Zeugnis kann nur mit Einwilligung beider Parteien erstellt werden. Dies schützt insbesondere Arbeitnehmer, die darauf bestehen, das Zeugnis in traditioneller Form zu erhalten.
Praktische Auswirkungen
Die Neuerung bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Rechtssicherheit und schließt eine Lücke, die in der digitalen Arbeitswelt längst offensichtlich war. Dennoch appelliert Ronald Mayer an Arbeitgeber: „Arbeitgeber sollten auch weiterhin die Wünsche ihrer Arbeitnehmer respektieren und klar kommunizieren, welche Form der Zeugniserteilung bevorzugt wird. Der Dialog ist entscheidend, um Missverständnisse und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden.“
Diese Gesetzesänderung zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, das Arbeitsrecht an die Realität der modernen Arbeitswelt anzupassen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen von der Rechtssicherheit und Flexibilität, die der neue Satz in § 630 S.3 BGB bietet.
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