VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGS- UND PATIENTENVERFÜGUNG

VHS Hattingen (Foto: Strohdiek)

Hattingen– Anhand von Beispielen und Mustertexten, werden bei diesem Informationsabend der vhs die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erläutert. Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung ist in unserer Gesellschaft auf Grund der Altersstruktur und den gesetzlichen Vorgaben in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Kann ein Volljähriger wegen einer Krankheit oder eines Unfalles seine Angelegenheit ganz oder teilweise nicht selber regeln, bestellt das Vormundschaftsgericht von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Die Bestellung eines Betreuers und die Festlegung seines Aufgabenkreises dürfen nur erfolgen, soweit eine Betreuung erforderlich ist. Eine Betreuung ist dann nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können. Vorsorgevollmachten gehen daher grundsätzlich einer Betreuung vor und dienen insoweit der Vermeidung der Bestellung eines Betreuers.

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Diese Inhalte werden zusammen mit dem Dozenten, Peter Großmann, Rechtsanwalt und Notar, am Dienstag, den 8. Oktober um 19.30 Uhr im Alten Rathaus, Untermarkt 9 erörtert.

Der Eintritt kostet 6 Euro, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.