VIER VERKAUFSOFFENE SONNTAGE FÜR 2023 BESCHLOSSEN

Gute Geschäfte auch am Sonntag (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Die Stadtverordnetenversammlung hat für die folgenden Sonntage beschlossen, dass dann die Läden geöffnet werden dürfen:

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16. April 2023 Hattinger Frühlingsfest
04. Juni 2023 Altstadtfest
01.Oktober 2023 Herbstmarkt
17. Dezember 2023 Nostalgischer Weihnachtsmarkt

Das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz . LÖG NRW) beinhaltet Regelungen zur Zulässigkeit von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen. Die Gemeinden können durch Verordnung eine Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen gestatten.

Die Festsetzung kann dabei für das gesamte Gemeindegebiet oder bestimmte Bezirke bzw. Ortsteile erfolgen. Dabei dürfen innerhalb der Gemeinde nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Die Freigabe darf erst ab 13 Uhr und auch dann nur für einen Zeitraum von bis zu 5 Stunden erfolgen.

Die Freigabe ist -soweit sie sich auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckt- höchstens an einem Adventssonntag zulässig. Erfolgt eine beschränkte Freigabe z.B. auf Bezirke dürfen nicht mehr als 2 Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW, der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser auf einen Sonntag fällt, sind ausgenommen.

In der Vergangenheit haben Gewerkschaften immer wieder gegen verkaufsoffene Sonntage geklagt und dabei häufig Erfolg gehabt. Da die Klagen oft erst kurzfristig erfolgten, hatten Geschäftsleute den Gewerkschaften immer wieder Böswilligkeit unterstellt. Derzeit ist nicht absehbar, ob möglicherweise auch 2023 gegen einen oder mehrere verkaufsoffene Sonntage geklagt wird.