“TAG DER WOHNUNGSLOSEN MENSCHEN” – PROBLEM WÄCHST IN KREIS UND LAND

Die Gemeinschaftsunterkunft für wohnungslose Menschen in der Werkstraße (Foto: Stadt Hattingen)

Nordrhein-Westfalen/ Ennepe-Ruhr-Kreis-Morgen (11. September 2024) ist der „Tag wohnungsloser Menschen“. An diesem Tag machen alle Sozialdienste und viele Städte und Kreise auf die zunehmend schwierigere Situation aufmerksam. Das Problem triff zunehmend auch Familien mit Kindern. Auch das häufig geäußerte Klischee, dass vor allem Menschen mit Alkohol- oder Drogenproblemen und ohne Arbeit von Wohnungslosigkeit betroffen sind, stimmt nicht. Ein gutes Beispiel sind Regina und Yvonne, die beide ihren vollständigen Namen hier nicht lesen wollen. „Wir gehen beide arbeiten, haben eine Stelle als Putzkräfte und bekommen Tariflohn“, sagen sie. „Trotzdem finden wir keine Wohnung, die wir uns mit unseren Einkommen bezahlen können.“ Das Paar wohnt zurzeit in einer Wohnungslosenunterkunft. Sie haben hier ein Zimmer und können eine Gemeinschaftsküche nutzen. Privatsphäre haben die beiden also nur sehr eingeschränkt.

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Wohnungslosigkeit landesweites Problem

Im Ennepe-Ruhr-Kreis waren zum Stichtag 31. Januar 2024 1010 Menschen Wohnungslos, darunter 80 Kinder unter sieben Jahre, 105 zwischen sieben bis unter 14 Jahre und 55 zwischen 14 bis unter 18 Jahren. Der größte Teil der Menschen ohne eigene Wohnung hatte keine deutsche Staatsangehörigkeit. Wie viele der Wohnungslosen auf der Straße leben und wie viele in Unterkünften, landesweit statistisch nicht erfragt.

Zum Stichtag 31. Januar 2024 wurden in NRW 105 120 wegen Wohnungslosigkeit untergebrachte Menschen erfasst. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tags der wohnungslosen Menschen am 11. September 2024 mitteilt, waren dies rund 20 400 bzw. 24,1 Prozent mehr als im Vorjahr (31. Januar 2023: 84 690).

Die Zahl der untergebrachten Wohnungslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit lag zum 31. Januar 2024 mit 13 700 um 6,1 Prozent höher als im Vorjahr (12 915 Personen). Die Zahl der nichtdeutschen Wohnungslosen lag bei 91 420 und damit um 27,4 Prozent höher als im Vorjahr (71 775 Personen). Dieser Anstieg ist zum Teil auf Verbesserungen der Datenmeldungen insbesondere bei den nichtdeutschen Wohnungslosen zurückzuführen.

Auch die gestiegenen Anforderungen an die Unterbringung geflüchteter Personen ohne eigenen Wohnraum trugen zu dem Zuwachs bei.

Ukrainerinnen und Ukrainer stellten die größte Gruppe

87,0 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen hatten eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit. Ukrainerinnen und Ukrainer stellten die größte Gruppe: Rund ein Drittel der Ende Januar 2024 untergebrachten Wohnungslosen insgesamt (34 465 Personen bzw. 32,8 Prozent) hatte die ukrainische Staatsangehörigkeit.

Mehr als 25% der untergebrachten Wohnungslosen waren Kinder und Jugendliche

Ende Januar waren 28 470 Minderjährige wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, das waren mehr als Viertel der erfassten Wohnungslosen insgesamt (27,1 Prozent). Mit 95,6 Prozent waren die meisten mit ihren Familien bzw. in Mehrpersonenhaushalten untergebracht, während es sich bei lediglich 0,5 Prozent um alleinstehende wohnungslose Minderjährige handelte. Bei 4,0 Prozent der minderjährigen Wohnungslosen lagen keine Informationen zum Haushaltstyp vor.

Rund ein Drittel der wohnungslosen Minderjährigen länger als zwei Jahre betroffen

62,5 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen lebten seit mindestens einem Jahr ohne eigenen Wohnraum in der jeweiligen Unterbringung, bei 29,1 Prozent dauerte die Wohnungslosigkeit bereits zwei Jahre oder länger an. Bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen ist der Anteil derer, die schon mindestens ein Jahr untergebracht waren, mit 67,7 Prozent überdurchschnittlich hoch. Rund ein Drittel (32,5 Prozent) der wohnungslosen Minderjährigen lebten zum Stichtag bereits zwei Jahre oder länger in der jeweiligen Unterbringung.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2024 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt.

Zu den erfassten Wohnungslosen zählen auch Geflüchtete mit positivem Abschluss eines Asylverfahrens, einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz (nach § 24 Aufenthaltsgesetz) oder einer Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht, die zum Stichtag entsprechend untergebracht waren, weil sie nicht über eigenen Wohnraum bzw. einen Mietvertrag verfügten.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, stammen die Ergebnisse aus der Statistik der untergebrachten wohnungslosen Personen, die zur Verbesserung der Informationsgrundlage für politisches Handeln auf Grundlage des am 4. März 2020 verabschiedeten Wohnungslosenberichterstattungsgesetz jeweils zum Stichtag 31. Januar bundesweit durchgeführt wird.